Fachnews | Methodenbewertung

NUB-Anfragen zu Hochrisiko-Medizinprodukten: Informationsübermittlungen an den G-BA ab sofort nur noch online

Berlin, 22. Oktober 2025 – Die Übermittlung von Informationen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse (nach § 137h SGB V) an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist ab sofort nur noch online über das „Portal 137h“ möglich. Ein entsprechender Beschluss dazu ist heute in Kraft getreten. Ausgenommen von dieser Entscheidung ist die Einreichung hoch vertraulicher Informationen sowie die Übermittlung von handschriftlichen Unterschriften (optional), für die weiterhin der Postweg zu verwenden ist. Das Handling für Kliniken und Hersteller hatte der G-BA bereits in einer Fachnews vom 23. Mai 2025 beschrieben (s. u.). Hinweise für die Benutzung des Portals 137h können auch der Kurzanleitung entnommen werden. Im Portal selbst gibt es eine praxisorientierte Nutzerführung.

Zur Erinnerung: Information an den G-BA ist verpflichtend

Krankenhäuser, die beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine NUB-Anfrage zu einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode stellen, bei der Medizinprodukte der Klasse IIb oder III zum Einsatz kommen, haben die Pflicht, dem G-BA mit dieser Anfrage die jeweiligen Informationen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu übermitteln.

Bis Ende Oktober 2025 haben Kliniken Zeit, die diesjährigen NUB-Anfragen beim InEK einzureichen.


Beschluss zu dieser Fachnews

Verfahrensordnung: Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel

Weiterführende Informationen