Fachnews | Arzneimittel

Febuxostat: Regelung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise getroffen

Berlin, 19. August 2022 – Febuxostat-haltige Arzneimittel dürfen zur Behandlung der chronischen Hyperurikämie, die zu Gichtanfällen führen kann, künftig nur noch in bestimmten Ausnahmefällen verordnet werden. Eine entsprechende Einschränkung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. August 2022 beschlossen. Nach derzeitiger Studienlage ist die Vermeidung von Komplikationen bei erhöhtem Harnsäurespiegel mit Allopurinol ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen. Ein Kostenvergleich (Stand 1. Juni 2022) ergab, dass die Jahrestherapiekosten von Febuxostat deutlich über denen von Allopurinol liegen.

Eingesetzt werden kann Febuxostat aber auch künftig bei Patientinnen oder Patienten

  • mit Unverträglichkeit oder hohem Risiko für Unverträglichkeit gegenüber Allopurinol oder
  • bei denen ein Therapieversuch mit patientenindividuell optimierter Therapie mit Allopurinol erfolglos geblieben ist.

Der G-BA wird die Preisentwicklung beider Arzneimittel regelmäßig überprüfen und die Verordnungseinschränkung gegebenenfalls entsprechend anpassen. Der jetzt getroffene Beschluss zur Anlage III zur Arzneimittel-Richtlinie wird derzeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Fachnews

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 29a – Febuxostat