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G-BA passt seinen ersten Beschluss zu COVID-​19-Impfungen an aktu­elle STIKO-​Empfehlungen an

Berlin, 6. Januar 2023 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat seinen Beschluss vom 1. Dezember 2022 zur Umset­zung der Empfeh­lungen der Stän­digen Impf­kom­mis­sion beim Robert Koch-​Institut (STIKO) zur Impfung gegen COVID-​19 ange­passt – auch wenn dies vorerst keine Rele­vanz für den Anspruch der Bevöl­ke­rung auf die Schutz­imp­fung hat, da die derzeit maßgeb­liche Coronavirus-​Impfverordnung dies­be­züg­lich bis zum 7. April 2023 verlän­gert wurde. Mit der Ände­rung des Beschlusses wird nun die Mitte November 2022 veröf­fent­lichte 23. Aktua­li­sie­rung der STIKO-​Empfehlungen zur Impfung gegen SARS-​CoV-2 bei Kindern im Alter von 6 Monaten bis zu 4 Jahren mit Vorer­kran­kungen umge­setzt. Berück­sich­tigt hat der G-BA auch die ange­passten STIKO-​Empfehlungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren.

Verlän­gerte Coronavirus-​Impfverordnung des BMG – ab dem 8. April 2023 greift die Regel­ver­sor­gung

Das Bundes­ka­bi­nett hatte am 21. Dezember 2022 die Ände­rung der Coronavirus-​Impfverordnung des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesund­heit (BMG) gebil­ligt. Eine Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger erfolgte am 30. Dezember 2022. Damit ist die Verord­nung bis zum 7. April 2023 weiterhin die Basis, um die COVID-​19-Impfungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Erst mit ihrem Außer­kraft­treten greifen die Rege­lungen der Schutzimpfungs-​Richtlinie des G-BA für die Regel­ver­sor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Ärzte­schaft und Kran­ken­kassen haben bis zum Auslaufen der Rechts­ver­ord­nung Zeit, um entspre­chend der Beschlüsse des G-BA zur Schutzimpfungs-​Richtlinie die weitere Versor­gung der Praxen mit Impf­stoffen gegen COVID-​19 über Verträge zwischen den Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gungen und den Kran­ken­kassen zu orga­ni­sieren. Bereits im Dezember 2022 hatte der G-BA den Über­gang von der Rechts­ver­ord­nung zur Regel­ver­sor­gung vorbe­reitet und erst­mals in einem Beschluss die Empfeh­lungen der STIKO in seine Richt­linie über­führt.

Der aktu­elle Beschluss zur Ände­rung des Beschlusses vom 1. Dezember 2022 wird durch das BMG geprüft und tritt vorbe­halt­lich der Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger an dem Tag in Kraft, an dem die Coronavirus-​Impfverordnung außer Kraft tritt, also am 8. April 2023.


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Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Die aktu­ellen Anpas­sungen der Schutzimpfungs-​Richtlinie gehen auf die Empfeh­lungen der STIKO im Epide­mio­lo­gi­schen Bulletin Nummer 46 zurück.

Weitere Infor­ma­tionen auf der G-​BA-Website: Schutz­imp­fungen