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G-BA startet Bera­tungen zu einer anwen­dungs­be­glei­tenden Daten­er­he­bung von Exagam­glogen Auto­temcel bei Sichel­zell­krank­heit

Berlin, 1. Juni 2023 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) prüft, ob für den Wirk­stoff Exagam­glogen Auto­temcel zur Behand­lung der Sichel­zell­krank­heit eine anwen­dungs­be­glei­tende Daten­er­he­bung (AbD) möglich ist. Dazu nahm er heute die Bera­tungen auf. Im Fokus steht dabei der Einsatz des Genthe­ra­peu­ti­kums bei Pati­en­tinnen und Pati­enten ab 12 Jahren mit rezi­di­vie­renden vaso-​okklusiven Krisen, die eine bestimmte Genver­än­de­rung aufweisen (Genotyp βS/βS, βS/β0 oder βS/β+) und für die keine kompa­tible Stamm­zell­spende eines Verwandten verfügbar ist. Da aus der Zulas­sungs­studie keine direkt verglei­chenden Daten gegen­über bestehenden Thera­pie­al­ter­na­tiven vorliegen, prüft der G-BA nun, inwie­weit Daten aus der Versor­gung die Studi­en­lage für die Zusatz­nut­zen­be­wer­tung verbes­sern könnten.

Der Wirk­stoff Exagam­glogen Auto­temcel ist das erste gene­ti­sche Zell­the­ra­peu­tikum, das auf der CRISPR/Cas9-​Technik beruht. Es handelt sich um eine Einmal-​Infusion. Hierbei werden die häma­to­poe­ti­schen Stamm­zellen gen-​editiert, sodass sie hohe Mengen an fetalem Hämo­globin (Hämo­globin F) in den roten Blut­kör­per­chen produ­zieren, das der krank­heits­aus­lö­senden Hämo­glo­b­inform (Hämo­globin S) entge­gen­wirken soll. Der Wirk­stoff befindet sich derzeit für zwei Blut­krank­heiten im euro­päi­schen Zulas­sungs­ver­fahren: für die Sichel­zell­krank­heit und die trans­fu­si­ons­ab­hän­gige Beta-​Thalassämie.

Mit dem Beschluss von heute beauf­tragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen, bis zum 1. September 2023 ein Konzept mit Details für eine mögliche AbD zu entwi­ckeln. Zu diesem Konzept wird der G-BA dann ein fach­li­ches Betei­li­gungs­ver­fahren durch­führen und dabei unter anderem das Bundes­in­stitut für Arznei­mittel und Medi­zin­pro­dukte, das Paul-​Ehrlich-Institut, die wissenschaftlich-​medizinischen Fach­ge­sell­schaften, die Arznei­mit­tel­kom­mis­sion der deut­schen Ärzte­schaft, das betrof­fene phar­ma­zeu­ti­sche Unter­nehmen selbst und gege­be­nen­falls weitere Sach­ver­stän­dige, zum Beispiel Regis­ter­be­treiber, einbe­ziehen.

Der G-BA entscheidet voraus­sicht­lich Ende 2023/Anfang 2024, ob das phar­ma­zeu­ti­sche Unter­nehmen dazu verpflichtet wird, Daten aus der klini­schen Routi­ne­ver­sor­gung zu erheben und für eine Nutzen­be­wer­tung auszu­werten.


Beschluss zu dieser Fach­news

Arzneimittel-​Richtlinie/Anlage XII: Einlei­tung eines Verfah­rens zur Forde­rung einer anwen­dungs­be­glei­tenden Daten­er­he­bung und von Auswer­tungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Exagam­glogen Auto­temcel (Sichel­zell­krank­heit)

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