G-BA trifft zwei Beschlüsse zur PPP-Richtlinie
Berlin, 17. November 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zwei Beschlüsse zur Datenerfassung getroffen, die im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) stehen: Er veröffentlichte das Stichprobenkonzept für das Jahr 2024. Zudem beauftragte er das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), die technische Spezifikation für das Nachweisverfahren zur Einhaltung der Mindestvorgaben im Jahr 2025 zu erstellen und auf dessen Internetseite zu veröffentlichen.
Stichprobenziehung 2024 – Konzept wird veröffentlicht
Aus Transparenzgründen ist nun das fachliche Konzept des IQTIG veröffentlicht worden, mit dem eine jährliche repräsentative Stichprobe der von der PPP-RL betroffenen psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ausgewählt wurde. Wie bereits im letzten Jahr gilt: Nur die in dieser Stichprobe enthaltenen 5 Prozent der rund 1.400 Einrichtungen müssen zusätzlich auch monats- und stationsbezogene Nachweise zur Personalausstattung übermitteln. 95 Prozent der Einrichtungen hingegen müssen seit 2023 ausschließlich quartals- und einrichtungsbezogene Nachweise übermitteln und haben damit einen deutlich geringeren Dokumentationsaufwand als bei Start der Richtlinie. Die in die Stichprobe für das Erfassungsjahr 2024 einbezogenen Einrichtungen sind vom IQTIG bereits informiert worden.
Spezifikation für Nachweis zur Einhaltung der Mindestvorgaben 2025 beauftragt
Die vom IQTIG aktualisierten und nun vom G-BA abgenommenen Empfehlungen für die Spezifikation des Nachweisverfahrens zur Einhaltung der Mindestvorgaben 2025 umfassen die im Januar 2023 beauftragten Aspekte zur Weiterentwicklung: Dazu zählen beispielsweise das Ermitteln der Behandlungstage je Behandlungsfall mit Routinedaten sowie das Erfassen der Regelaufgaben durch Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes). Dieses Vorgehen soll den Dokumentationsaufwand für die Einrichtungen perspektivisch verringern. Das IQTIG weist in seinem Abschlussbericht allerdings auf mögliche Umsetzungsprobleme bei den Softwareanbietern u. a. für das Krankenhausinformationssystem (KIS) hin. Geplant ist derzeit, dass die technische Spezifikation für 2025 im kommenden Jahr vom IQTIG erstellt und veröffentlicht wird. Grundlage ist der vom G-BA nun abgenommene Abschlussbericht.