Newsletter Nr. 11 – November 2011
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 24. November 2011. Eine Kommentierung der Beschlüsse durch den unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Dr. Rainer Hess, finden Sie am Ende dieses Newsletters.
- Beschlüsse der Sitzung vom 24. November 2011
- Im November 2011 in Kraft getretene Beschlüsse
- Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse
- Sitzungstermine
- Kommentar des unparteiischen Vorsitzenden
Beschlüsse der Sitzung vom 24. November 2011
Festzuschuss-Richtlinie (Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge)
Richtlinie Kinderherzchirurgie (Jährliche Anpassung der OPS-Klassifikation)
Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (Jährliche ICD- und OPS-Anpassung)
Vereinbarung zur Kinderonkologie/ Anlage 1 (Jährliche Anpassung an die ICD-Klassifikation)
Mindestmengenvereinbarung/ Anlage 1 (Jährliche OPS-Anpassung)
Arzneimittel-Richtlinie/ § 35a (Abschnitt O)
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Neuropsychologische Therapie)
Im November 2011 in Kraft getretene Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage V (Änderung Laxatan® M)
Schutzimpfungs-Richtlinie (Änderung in Anlage 2)
Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse
Verfahrensordnung (Regelung zur Einstellung der Methodenbewertung)
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage I (Nummer 30 L-Methionin)
Geschäftsordnung (Beschleunigung von Verfahren im Bereich Arzneimittel)
Geschäftsordnung (Änderungen aufgrund des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG))
Verfahrensordnung (Änderung im 4. Kapitel)
Verfahrensordnung (Änderung im 5. Kapitel)
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (Änderung)
Sitzungstermine
15. Dezember 2011
19. Januar 2012
16. Februar 2012
15. März 2012
19. April 2012
24. Mai 2012
21. Juni 2012
19. Juli 2012
16. August 2012
20. September 2012
18. Oktober 2012
15. November 2012
20. Dezember 2012
In der Regel tagt der G-BA an jedem dritten Donnerstag im Monat.
Kommentar des unparteiischen Vorsitzenden
Die Sitzung des Plenums am 24. November 2011 hat zum einen erneut gezeigt, dass es bei der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in aller Regel grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen zur vorhandenen Evidenz klinischer Studien geben kann. Auch zu einer erwartbaren Klärung der Evidenz durch noch laufende oder angekündigte Studien gibt es oft verschiedene Einschätzungen. Besonders deutlich wurde dies bei einer durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angestoßenen erneuten Befassung mit der bereits getroffenen (teilweise ablehnenden, teilweise aussetzenden) Entscheidung zur Diagnose maligner Lymphome mittels Positronenemissionstomographie (PET) oder PET/CT. Hier kam erschwerend hinzu, dass eine zur Klärung der Evidenz einberufene Expertenanhörung ebenfalls nicht zur Konsensbildung beitragen konnte, sondern im Gegenteil von den Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Standpunkte jeweils als Bestätigung der eigenen Auffassung beansprucht wurde. Es blieb daher beim grundsätzlichen Dissens. Die bereits getroffene Entscheidung wurde mehrheitlich bestätigt mit einer auf die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen beantragten weiteren Aussetzung wegen erwartbarer Studienergebnisse.
Zum anderen zeigt der Konsensbeschluss zur Einführung der ambulanten neuropsychologischen Behandlung von Patientinnen und Patienten mit hirnorganischen Erkrankungen erneut, dass der G-BA bei rechtlich und medizinisch äußerst komplexen Fragestellungen zu plausiblen Lösungen kommen kann, die die Qualität der Versorgung entscheidend verbessern. Dadurch rechtfertigt sich auch die lange Verfahrensdauer. Sie wurde durch die schwierige leistungsrechtliche Einordnung der neuropsychologischen Behandlung (Abgrenzung zur Rehabilitation, zur Psychotherapie und zur Heilmittelversorgung) und durch die notwendige Auswertung einer Vielzahl nationaler und internationaler Studien verursacht. Zudem musste ein die Qualität der Versorgung sicherndes zweistufiges Diagnose- und Behandlungsverfahren vorbereitet werden.
Zum Versorgungsstrukturgesetz fand wegen der zum Zeitpunkt der Sitzung nicht bekannten, insbesondere die Strukturen des G-BA betreffenden Konsequenzen des Anhörungsverfahrens vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags im Plenum keine Diskussion statt.