Newsletter Nr. 11 – Dezember 2009
In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Ergebnisse der Dezember-Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Eine Kommentierung der Beschlüsse wird im Januar-Newsletter erfolgen. In dieser Ausgabe finden Sie einen Ausblick auf das Jahr 2010 von Dr. Rainer Hess, dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA.
- Sitzung vom 17. Dezember 2009
- In Kraft getretene Beschlüsse
- Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse
- Sitzungs-Termine
- Kommentar des Vorsitzenden
Sitzung vom 17. Dezember 2009
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage II (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zu Azzalure)
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage IV (Aliskiren)
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage IV (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zu Cliostazol))
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage IV (Ezetimib)
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage V (Ergänzungen)
Beschluss zur Veröffentlichung der Bundesauswertung 2009 (Generalindikator Dekubitusprophylaxe)
Häusliche-Krankenpflege-Richtlinien (Nr. 31 des Leistungsverzeichnisses)
Mindestmengenvereinbarung/ Anlage 1 (Jährliche OPS-Anpassung)
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (Neufassung)
Schutzimpfungs-Richtlinie (Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur neue Influenza A (H1N1))
Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Anpassungen)
Vereinbarung zur Kinderonkologie/ Anlage 1 (Jährliche ICD 10-Anpassung)
Verfahrensordnung (Anpassung der Fristenbestimmungen bei Aussetzungen)
Verfahrensordnung (Bestellung externer Sachverständiger)
In Kraft getretene Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage V (Ergänzungen)
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX (ACE-Hemmer, Gruppe 1, in Stufe 2)
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX (HMG-CoA-Reduktasehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2)
Festzuschuss-Richtlinie (Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge)
Grundsätze des Systemzuschlags im stationären Sektor
Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Protonentherapie beim hepatozellulären Karzinom)
Mindestmengenvereinbarung/ Anlage 1 (Jährliche OPS-Anpassung)
Mindestmengenvereinbarung/ Anlage 1 (Versorgung von Früh- und Neugeborenen)
Psychotherapie-Richtlinie (Gemischte Störungen)
Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Anpassungen)
Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Leistungsbereiche 2010)
Vereinbarung über Maßnahmen zur QS der Versorgung von Früh- und Neugeborenen (Mindestmenge)
Vereinbarung zur Kinderonkologie/ Anlage 1 (Jährliche ICD 10-Anpassung)
Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage IV (Aliskiren)
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage IV (Ezetimib)
Beauftragung AQUA (Entwicklungen für ein Qualitätssicherungsverfahren zur Kataraktoperation)
Beauftragung AQUA (Entwicklungen für ein Qualitätssicherungsverfahren zur Konisation)
Beauftragung AQUA (Entwicklungen für ein Qualitätssicherungsverfahren zur PTCA)
Bedarfsplanungs-Richtlinie (Zulassungsfähige Arztgruppen)
Häusliche-Krankenpflege-Richtlinien (Nr. 31 des Leistungsverzeichnisses)
Psychotherapie-Richtlinien (Abschnitt B)
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (Neufassung)
Schutzimpfungs-Richtlinie (Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur neue Influenza A (H1N1))
Schutzimpfungs-Richtlinie (Umsetzung STIKO-Empfehlungen)
Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Anpassungen)
Verfahrensordnung (Anpassung der Fristenbestimmungen bei Aussetzungen)
Verfahrensordnung (Bestellung externer Sachverständiger)
Sitzungs-Termine
Der Sitzungstermin im Januar 2010 entfällt wegen des Umzugs der Geschäftsstelle.
18. Februar 2010
18. März 2010
15. April 2010
20. Mai 2010
17. Juni 2010
15. Juli 2010
19. August 2010
16. September 2010
21. Oktober 2010
11. November 2010
16. Dezember 2010
In der Regel tagt der G-BA am dritten Donnerstag eines jeden Monats.
Kommentar des Vorsitzenden
Das Neue Jahr hat für den G-BA vielversprechend mit dem Umzug der Geschäftsstelle nach Berlin in die Wegelystraße 8 begonnen. Die ersten Arbeitstage und die ersten Arbeits- und Unterausschusssitzungen zeigen, dass wir in dem neuen Gebäude ideale Arbeitsbedingungen haben.
Im neuen Jahr ist der G-BA aber auch in seiner Aufgabenstellung vor neue Herausforderungen gestellt. Die mit dem Umzug nach Berlin erreichte Nähe zur Bundespolitik und zu den meisten eigenen Trägerorganisationen wird hier von Nutzen sein. Dabei dürften sich nach den Reformvorhaben der neuen Bundesregierung gesetzgeberische Auswirkungen auf die Aufgabenstellung des G-BA wahrscheinlich erst zu Beginn des nächsten Jahres ergeben. Der G-BA hat aber unabhängig davon schon nach geltendem Recht für dieses Jahr ein umfangreiches Arbeitsprogramm zu bewältigen. Folgende Schwerpunkte zeichnen sich ab:
- Beschlussfassung und modellhafte Erprobung einer einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung neben der Weiterführung der bisherigen sektorenbezogenen Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagement-Programme;
- schrittweise Neustrukturierung des Früherkennungsuntersuchungsprogramms für Kinder;
- modulare Ergänzung von strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) um bestimmte Komorbiditäten;
- Einstieg in eine modellhafte sektorenübergreifende Bewertung des medizinischen (Zusatz-)Nutzens hochspezialisierter Behandlungsverfahren am Beispiel der Brachytherapie zur Behandlung des Prostatakarzinoms;
- Bewertung der Osteodensitometrie;
- Bewertung von Untersuchungsmethoden zur Früherkennung von Gestationsdiabetes;
- Richtlinie zur Diamorphinbehandlung Suchtkranker;
- Richtlinie zur modellhaften Erprobung einer Substitution ärztlicher Leistungen durch dafür qualifizierte Angehörige der Pflegeberufe;
- Ergänzung des Kataloges zur Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung bestimmter Erkrankungen;
- Aktualisierung der DMP Brustkrebs und Asthma;
- weitere Nutzen- bzw. Kosten-Nutzenbewertungen von patentgeschützten Arzneimitteln;
- weitere Verfahren für die Verordnung besonderer Arzneimittel insbesondere in der Krebstherapie;
- Neustrukturierung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung.
Erprobt werden soll auch eine stärkere konzeptionelle Ausrichtung der Arbeit des G-BA an besonders relevanten Versorgungsproblemen.
Auch die im abgelaufenen Jahr strittig gebliebene Diskussion zu Mindestbehandlungs-fallzahlen als Voraussetzung für die Durchführung planbarer Behandlungen im Krankenhaus wird fortgesetzt werden müssen.
Die Bereitschaft zur kooperativen und konstruktiven Zusammenarbeit aller den G-BA bildenden Personen und Institutionen ist daher gefordert, um die Handlungsfähigkeit des G-BA als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gerade gegenüber einer neuen Bundesregierung unter Beweis zu stellen. Sie sollte deswegen auch nicht durch vorschnelle Rufe nach dem Gesetzgeber zur Durchsetzung eigener Positionen gefährdet werden.