Newsletter Nr. 04 – April 2010
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 15. April 2010. Eine Kommentierung der Beschlüsse durch den Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Dr. Rainer Hess, finden Sie auf Seite 3.
- Beschlüsse der Sitzung am 15. April 2010
- In Kraft getretene Beschlüsse
- Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse
- Sitzungstermine
- Kommentar des Unparteiischen Vorsitzenden
Beschlüsse der Sitzung am 15. April 2010
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage II (Priligy)
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage V (Änderung)
Häusliche-Krankenpflege-Richtlinien (Kurzzeitpflegeheim)
In Kraft getretene Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage IV (Aliskiren)
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage V (Änderung)
Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Neufassung Merkblatt Mammographie-Screening)
Bedarfsplanungs-Richtlinie (Veranlassung der Prüfung gemäß § 34a Abs. 1 SGB V)
Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse
Bedarfsplanungs-Richtlinie (Besonderer Versorgungsbedarf bei einer Facharztbezeichnung)
Mutterschafts-Richtlinie (Erweiterung der Testverfahren für den Treponemen-Antikörpernachweis)
Richtlinie Kinderherzchirurgie (Erstfassung)
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Erstfassung)
Sitzungstermine
20. Mai 2010
17. Juni 2010
15. Juli 2010
19. August 2010
16. September 2010
21. Oktober 2010
11. November 2010
16. Dezember 2010
In der Regel tagt der G-BA an jedem dritten Donnerstag im Monat.
Kommentar des Unparteiischen Vorsitzenden
Die Sitzung des Plenums am 15. April 2010 hat – gemessen an der Zahl der Richtlinienbeschlüsse – nur wenige Ergebnisse gebracht. Von diesen allerdings haben die Ergänzung der Richtlinie zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) um weitere, nicht nur häusliche Betreuungsformen, die Ergänzung der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) um die Betreuung in Kurzzeitpflegeheimen und die Erweiterung der Lifestyle-Arzneimittelliste um „Priligy“ grundsätzliche Bedeutung. Der letztgenannte Beschluss führte nämlich zur Änderung der Bezeichnung „erektile Dysfunktion“ in „sexuelle Dysfunktion“ in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie.
Wichtiger sind aber manchmal Beschlüsse, die nicht sofort zu Richtlinien oder zu deren Änderungen führen, sondern zur Vorbereitung eines Konsenses. Insoweit ist die Vertagung der Beschlussfassung nach § 116b SGB V zur CT-MRT gestützten interventionellen Schmerztherapie ein positives Signal. Für die auf der Grundlage von § 135 Abs. 2 SGB V zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vereinbarten qualitativen Anforderungen an die vertragsärztliche Leistungserbringung soll zunächst eine Angleichung an die in der Beschlussvorlage zu § 116b SGB V enthaltenen höheren Anforderungen angestrebt werden.
Von großer Relevanz für die künftige Arbeit des G-BA ist der in dieser Sitzung gefasste Beschluss zur Durchführung eines Pilotprojektes, in dem für das Krankheitsbild „Depression“ geprüft werden soll, ob und inwieweit eine stärkere konzeptionelle Ausrichtung an relevanten Versorgungsproblemen insgesamt die Effizienz der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der mit ihm zusammenarbeitenden wissenschaftlichen Institute IQWiG und AQUA steigern kann. Ein entsprechendes Konzept ist in der Sitzung durch den Leiter der Fachberatung Medizin der Geschäftsstelle des G-BA, Dr. Matthias Perleth, vorgestellt und grundsätzlich befürwortet worden. Im Januar 2011 soll ein Bericht hierzu vorgelegt und als Grundlage einer Entscheidung über das weitere Vorgehen herangezogen werden.