Die systematische Arzneimittelbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) – das Verfahren im Detail

Informationsveranstaltung
am 2. März 2011 in Berlin

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die systematische Arzneimittelbewertung nach Markteinführung mit einem neuen Kapitel (Kapitel 5) seiner Verfahrensordnung geregelt. In vier Abschnitten werden die Schritte der Nutzenbewertung festgelegt.

Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung haben fachlich involvierte Referentinnen und Referenten über das Bewertungsverfahren informiert und Fragen dazu beantwortet. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an pharmazeutische Unternehmen.

Vorträge:

Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß AMNOG - die Umsetzung hat begonnen(PDF 99,42 kB)
Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender, Gemeinsamer Bundesausschuss

Die Verfahrensordnung zur Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG(PDF 184,59 kB)
Maximilian Grüne, Justiziar, Abteilung Recht, Gemeinsamer Bundesausschuss

Das Beratungsangebot des G-BA und die Berücksichtigung von Stellungnahmen im Beschlussverfahren(PDF 629,27 kB)
Thomas Müller, Leiter Abteilung Arzneimittel, Gemeinsamer Bundesausschuss

Anforderungen an das Dossier zur Nutzenbewertung(PDF 678,59 kB)
Dr. Beate Wieseler, stellvertretende Leiterin Ressort Arzneimittel, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Vereinbarung eines Erstattungspreises und das Schiedsstellenverfahren(PDF 165,71 kB)
Wolfgang Kaesbach, Leiter Abteilung Arznei- und Heilmittel, GKV-Spitzenverband