Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V – ASV-RL

Die Richtlinie regelt das Nähere zum erkrankungsspezifischen Versorgungsangebot der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, insbesondere die einbezogenen Erkrankungen, den Behandlungsumfang, die personellen und sächlichen Anforderungen an die teilnehmenden Krankenhäuser und vertragsärztlichen Leistungserbringer sowie den Zugang der Patientinnen und Patienten.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 29. Mai 2025 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
07.02.2025
Geändert am:
22.11.2024 BAnz AT 06.02.2025 B2
Fassung vom:
21.03.2013 BAnz AT 19.07.2013 B1

Anlagen


Weiterführende Informationen

Patienteninformation

Merkblatt in Leichter Sprache

Berichte über die Prüfergebnisse gemäß § 116b Absatz 4 Satz 12 SGB V