Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V – ASV-RL

Die Richtlinie regelt das Nähere zum erkrankungsspezifischen Versorgungsangebot der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, insbesondere die einbezogenen Erkrankungen, den Behandlungsumfang, die personellen und sächlichen Anforderungen an die teilnehmenden Krankenhäuser und vertragsärztlichen Leistungserbringer sowie den Zugang der Patientinnen und Patienten.


Anlagen


Weiterführende Informationen

Patienteninformation