Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung – HeilM-RL ZÄ
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte mit den ausführenden Therapeutinnen und Therapeuten. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen (Heilmittelkatalog Zahnärzte).
- In Kraft getreten am:
- 22.01.2022
- Geändert am:
- 21.10.2021 BAnz AT 21.01.2022 B2
- Fassung vom:
- 15.12.2016 BAnz AT 14.03.2017 B2
Weiterführende Informationen
Hinweis zu möglichen Corona-Sonderregelungen in der Richtlinie:
Der G-BA kann verschiedene Sonderregelungen räumlich begrenzt und zeitlich befristet zulassen, wenn sie in Abhängigkeit von der Art des Ausbruchgeschehens zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionen oder zum Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung vor Überlastung notwendig und erforderlich sind. Eine solche Regelung enthält auch die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte.
Die hierzu vorgesehenen möglichen Regelungen der veranlassten Leistungen sind in der nachfolgenden Übersicht überblicksartig zusammengefasst: