Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung – HeilM-RL ZÄ
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte mit den ausführenden Therapeutinnen und Therapeuten. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen (Heilmittelkatalog Zahnärzte).