Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Methodenbewertung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Versicherteninformation zur Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomografie bei Rauchern
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Extrakorporale Diagnose und Behandlung von Lebertransplantaten unter Vermeidung einer Kaltkonservierung
Beschluss vom 29. Januar 2026.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Prüfung des Änderungsbedarfs des Neugeborenen-Hörscreenings
Beschluss vom 29. Januar 2026.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Intravitreales Port Delivery System mit Ranibizumab zur Therapie der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem: Korrektur
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Bestrahlung der Haut mit intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz bei Hidradenitis suppurativa im Stadium I und II (Hurley Score)
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Kardiale Kontraktilitätsmodulation (CCM) bei Herzinsuffizienz der NYHA-Klasse III – Aufforderung zur Meldung –
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung zum Zwecke der Qualitätssicherung und des Krebsregisterdatenabgleichs im Mammographie-Screening
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderung der Richtlinie nach Ziffer I Nummer 1 tritt am 16. Januar 2026 in Kraft. Im Übrigen treten die Änderungen der Richtlinie zum 1. Januar 2027 in Kraft.
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Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 15. Januar 2026.
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Sekundäre Datennutzung: Auswertung der histologischen Ergebnisse der sogenannten zytologischen Niedrigrisikogruppen (Gruppe I, IIa, II-p, II-g und IIID1) mit Bewertung des HPV-Subtyps
Beschluss vom 15. Januar 2026.