Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Kryokonservierung
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                                                                                        Richtlinie zur Kryokonservierung: Kryokonservierung von KeimzellgewebeDer Beschluss vom 18. August 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. November 2022 in Kraft. 
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                                                                                        Richtlinie zur Kryokonservierung: Kryokonservierung von KeimzellgewebeDer Beschluss vom 18. August 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
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                                                                                        Richtlinie zur Kryokonservierung: Kryokonservierung von KeimzellgewebeBeschluss vom 18. August 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
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                                                                                        Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie: ErstfassungDer Beschluss vom 16. Juli 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 20. Februar 2021 in Kraft. 
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                                                                                        Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie: ErstfassungDer Beschluss vom 16. Juli 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
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                                                                                        Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie: ErstfassungBeschluss vom 16. Juli 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
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                                                                                        Bekanntmachung zur Einholung erster Einschätzungen: Richtlinien über künstliche Befruchtung – Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazugehörigen MaßnahmenDas Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden. 
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                                                                                        Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Richtlinien über künstliche Befruchtung – Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazu gehörigen MaßnahmenBeschluss vom 4. Juli 2019.