Beschluss
Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie:
Erstfassung
Beschlussdatum: 16.07.2020
Inkrafttreten: 20.02.2021
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 19.02.2021 B7
Historie
Der ursprüngliche Beschluss vom 16.07.2020 wurde am 17.12.2020 geändert.
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Änderungsbeschluss vom 17.12.2020
Richtlinie zur Kryokonservierung: Änderung des Beschlusses vom 16. Juli 2020
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Ursprünglicher Beschluss vom 16.07.2020
Weiterführende Informationen
- Bewertungsverfahren: Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazu gehörigen Maßnahmen
- Pressemitteilungen/Meldungen: Richtlinie zur Kryokonservierung tritt in Kraft, Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen als GKV-Leistung – G-BA beschließt Richtlinie
- Richtlinie: Richtlinie zur Kryokonservierung
- Zuständig: Unterausschuss Methodenbewertung