Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQWiG: Wissenschaftliche Ausarbeitung zur Bewertung eines Zusammenhanges zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei seltenen Erkrankungen mit geringer Fallzahl (zur Festlegung von Mindestmengen gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V)
Beschluss vom 9. Oktober 2024.
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Beauftragung IQWiG: Update zu den IQWiG-Berichten zur systematischen Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP), Implantation von unikondylären Schlittenprothesen und Knieprothesenrevisionen
Beschluss vom 9. Oktober 2024.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 1/2024 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Beschluss vom 9. Oktober 2024.
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Beauftragung IQTIG: Weiterentwicklung des QS-Verfahrens zur Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren zu einem sektorenübergreifenden Verfahren
Beschluss vom 9. Oktober 2024.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderungen zum Erfassungsjahr 2025
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Krankenhaussterblichkeit bei TAVI
Beschluss vom 4. September 2024.
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Datensatzbeschreibungen der für die sekundäre Datennutzung zur Verfügung stehenden Daten: Erfassungsjahr 2023
Beschluss vom 4. September 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs. 2 Qb-R für das Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 18. Juli 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.