Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Prüfkriterien für die Sozialdatenvalidierung ab dem Jahr 2026 für die Verfahren QS HGV, QS KEP und QS Sepsis gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Sekundäre Datennutzung: Analysen zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur im Vergleich der Jahre 2019, 2023 und 2024
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zu Eingriffen zur transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung gegebenenfalls mit perkutan-transluminaler Koronargefäßintervention
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 2/2025 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Ergänzung einer Anlage – Änderung des Beschlusses vom 16. Januar 2025
Änderungsbeschluss vom 22. Januar 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Spezifikation zum Erfassungsjahr 2027 für die Strukturabfrage und das Nachweisverfahren gemäß § 11
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Weiterentwicklung des Verfahrens der qualitativen Beurteilung
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr in den Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.