Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2: Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2026 in den Verfahren QS CHE, QS HSMDEF und QS Sepsis
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Geschäftsordnung für die Bundesstelle nach Teil 1 § 7
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung eines Patientenmerkblattes
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Prüfkriterien für die Sozialdatenvalidierung ab dem Jahr 2026 für die Verfahren QS HGV, QS KEP und QS Sepsis gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Sekundäre Datennutzung: Analysen zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur im Vergleich der Jahre 2019, 2023 und 2024
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zu Eingriffen zur transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung gegebenenfalls mit perkutan-transluminaler Koronargefäßintervention
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 2/2025 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Beschluss vom 28. Januar 2026.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.