Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 136 Absatz 1 Nummer 2 SGB V"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 21. April 2022 (in der Fassung der Beschlüsse vom 21. April 2022 und vom 19. Mai 2022) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft.
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Änderung des Beschlusses vom 21. April 2022 zur Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Änderung des Beschlusses vom 21. April 2022 zur Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Änderungsbeschluss vom 19. Mai 2022.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2022
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2022
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat mit Wirkung vom 2. Dezember 2021 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2022
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.