Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Mirikizumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Steckbrief
- Wirkstoff: Mirikizumab
- Handelsname: Omvoh
- Therapeutisches Gebiet: Morbus Crohn (Krankheiten des Verdauungssystems)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Lilly Deutschland GmbH
- Vorgangsnummer: 2025-03-15-D-1173
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 15.03.2025
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 16.06.2025
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 07.07.2025
- Beschlussfassung: 04.09.2025
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 VerfO
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Mirikizumab (Omvoh)
Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 04.09.2025: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Mirikizumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 16.06.2025 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.07.2025 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 28.07.2025 statt.
Wortprotokoll(PDF 193,30 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Mirikizumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Beschlussdatum: 04.09.2025
Inkrafttreten: 04.09.2025
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Mirikizumab (Omvoh)
Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 04.09.2025: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Mirikizumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 16.06.2025 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.07.2025 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 28.07.2025 statt.
Wortprotokoll(PDF 193,30 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Mirikizumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Beschlussdatum: 04.09.2025
Inkrafttreten: 04.09.2025
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: