Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 01.01.2014 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Erneute Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 5 VerfO
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Xofigo wird als Monotherapie oder in Kombination mit einem LHRH-Analogon (LHRH: Luteinisierendes-Hormon-freisetzendes Hormon) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen angewendet, bei denen die Erkrankung nach Erhalt von mindestens zwei vorausgehenden systemischen Therapielinien zur Behandlung des mCRPC (außer LHRH-Analoga) fortschreitet, oder für die keine andere verfügbare systemische mCRPC Therapie geeignet ist (siehe Abschnitt 4.4).
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 15.07.2019 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.08.2019 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 26.08.2019 statt.
Wortprotokoll(PDF 94,80 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 17.10.2019
Inkrafttreten: 17.10.2019
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 11.11.2019 B6
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 17/10/2019
Entry into force: 17/10/2019
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Xofigo wird als Monotherapie oder in Kombination mit einem LHRH-Analogon (LHRH: Luteinisierendes-Hormon-freisetzendes Hormon) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen angewendet, bei denen die Erkrankung nach Erhalt von mindestens zwei vorausgehenden systemischen Therapielinien zur Behandlung des mCRPC (außer LHRH-Analoga) fortschreitet, oder für die keine andere verfügbare systemische mCRPC Therapie geeignet ist (siehe Abschnitt 4.4).
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 15.07.2019 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.08.2019 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 26.08.2019 statt.
Wortprotokoll(PDF 94,80 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 17.10.2019
Inkrafttreten: 17.10.2019
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 11.11.2019 B6
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 17/10/2019
Entry into force: 17/10/2019