Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Gemein­samer Bundes­aus­schuss ergänzt GKV-​Leistungen um Scree­ning auf Chla­my­dien – Neueste Test­ver­fahren schützen junge Frauen vor schwer­wie­genden Folge­er­kran­kungen

Sieg­burg/Berlin, 14. September 2007 Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat ein weiteres Screening-​Programm in Form eines jähr­li­chen Tests auf Chla­my­dien als zusätz­liche Regel­leis­tung für GKV-​versicherte junge Frauen beschlossen. Wie der G-BA am Freitag in Berlin mitteilte, ist der Nutzen eines Chlamydien-​Screenings durch entspre­chende inter­na­tio­nale Studien belegt.

„Der Test und die nach­fol­gende Behand­lung bei einer Infek­tion in der Alters­gruppe unter 25 Jahren führen nach­weis­lich zu einer deut­li­chen Reduk­tion von schwer­wie­genden Folge­er­kran­kungen. Darüber hinaus ist der Nutzen eines Scree­nings bei schwan­geren Frauen im Allge­meinen und vor einem geplanten Schwan­ger­schafts­ab­bruch belegt“, sagte der unpar­tei­ische Vorsit­zende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Als Hilfe­stel­lung für die Infor­ma­tion der Frau für das neu einge­führte Scree­ning im Rahmen der Richt­li­nien zur Empfäng­nis­re­ge­lung und zum Schwan­ger­schafts­ab­bruch erläu­tert ein Merk­blatt, das als Anlage den Richt­li­nien beigefügt wird, warum beschwer­de­freien Frauen bis zum 25. Lebens­jahr ein jähr­li­cher Test auf Chla­my­dien ange­boten wird. Das Merk­blatt wurde in Zusam­men­ar­beit mit der Bundes­zen­trale für gesund­heit­liche Aufklä­rung (BZgA) erstellt und wird im Internet veröf­fent­licht.

Die geni­tale Chla­mydia trachomatis-​Infektion ist welt­weit die häufigste sexuell
über­trag­bare bakte­ri­elle Erkran­kung. Die Infek­tion verläuft über­wie­gend ohne beson­dere Symptome und birgt bei der Frau die Gefahr entzünd­li­cher Erkran­kungen des kleinen Beckens. Als Folger­er­kran­kungen können insbe­son­dere Steri­lität, chro­ni­sche Unter­bauch­schmerzen und soge­nannte Bauch­höh­len­schwan­ger­schaften auftreten. Zudem können Neuge­bo­rene von infi­zierten Müttern in einem erheb­li­chen Anteil Binde­haut­ent­zün­dungen und Lungen­ent­zün­dungen entwi­ckeln. Darüber hinaus gibt es Hinweise für ein erhöhtes Risiko von Früh­ge­burten, vorzei­tigem Blasen­sprung, kind­li­chem Unter­ge­wicht und anderen Schwan­ger­schafts­kom­pli­ka­tionen.

Gruppen mit beson­ders hohem Risiko sind nach über­ein­stim­menden natio­nalen und inter­na­tio­nalen Daten sexuell aktive Frauen unter 25 Jahren sowie Frauen vor einem geplanten Schwan­ger­schafts­ab­bruch. Die Häufig­keit nimmt mit zuneh­mendem Alter ab, für Deutsch­land schätzt das Robert Koch-​Institut (RKI), dass 300 000 Frauen jähr­lich neu erkranken. Die Infek­tion lässt sich wirksam und kosten­günstig behan­deln, wobei zur Vermei­dung von Neuin­fek­tionen die konse­quente Partner-​Mitbehandlung erfor­der­lich ist. In Deutsch­land ist ein Scree­ning auf Chla­my­dien bei Schwan­geren seit dem Jahr 1995 Bestand­teil der Mutter­schafts­vor­sorge der GKV.

Die Pati­en­ten­ver­tre­te­rinnen und –vertreter begrüßen und unter­stützen den Beschluss des G-BA, der dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt wird und nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft tritt. Der Beschluss­text sowie eine Beschluss­erläu­te­rung werden in Kürze im Internet veröf­fent­licht.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Richt­li­nien zur Empfäng­nis­re­ge­lung und zum Schwan­ger­schafts­ab­bruch und Mutterschafts-​Richtlinien (Scree­ning auf Chla­mydia trachomatis-​Infektionen bei Frauen)