Pres­se­mit­tei­lung | Disease-​Management-Programme

Struk­tu­rierte Behand­lung der Herz­in­suf­fi­zienz künftig in eigen­stän­digem Disease-​Management-Programm

Berlin, 19. April 2018 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Anfor­de­rungen an die struk­tu­rierte Behand­lung von Pati­en­tinnen und Pati­enten mit Herz­in­suf­fi­zienz aktua­li­siert und in einem eigen­stän­digen Behand­lungs­pro­gramm (Disease-​Management-Programm, DMP) fest­ge­legt.

„Die Behand­lung der Herz­in­suf­fi­zienz war bisher in einem Modul des DMP Koro­nare Herz­krank­heit veran­kert. Damit konnten wir nur dieje­nigen Pati­en­tinnen und Pati­enten errei­chen, die in ein DMP zu koro­narer Herz­krank­heit einge­schrieben waren. Die Diagnose einer chro­ni­schen Herz­in­suf­fi­zienz wird demo­gra­fie­be­dingt jedoch immer häufiger. Die Pati­en­tinnen und Pati­enten mit Herz­in­suf­fi­zienz sind über­wie­gend älter und in hohem Maße mehr­fa­ch­erkrankt. Diesem Versor­gungs­be­darf wollen wir nun mit einem eigen­stän­digen DMP Herz­in­suf­fi­zienz gerecht werden“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpar­tei­isches Mitglied und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses DMP, am Donnerstag in Berlin. „Das neue DMP Herz­in­suf­fi­zienz geht insbe­son­dere auf die beson­deren Aspekte bei Komor­bi­dität ein. Die Pati­en­tinnen und Pati­enten sollen außerdem dabei unter­stützt werden, Warn­si­gnale des eigenen Körpers, zum Beispiel eine rasche Gewichts­zu­nahme durch Wasser­an­samm­lungen im Gewebe, früh­zei­tiger zu erkennen, um Dekom­pen­sa­tionen der Erkran­kung und statio­näre Aufent­halte zu vermeiden. Pati­en­tinnen und Pati­enten mit fort­ge­schrit­tener Herz­in­suf­fi­zienz sollen darüber hinaus die Möglich­keit erhalten, sich durch ein indi­vi­du­elles, ärzt­lich ange­lei­tetes Case Manage­ment unter­stützen zu lassen.“

Als chro­ni­sche Herz­in­suf­fi­zienz wird die Unfä­hig­keit des Herzens bezeichnet, den Orga­nismus mit ausrei­chend Blut und damit mit genü­gend Sauer­stoff zu versorgen, um den Stoff­wechsel unter Ruhe- wie unter Belas­tungs­be­din­gungen zu gewähr­leisten. Charak­te­ris­tisch sind die Dysfunk­tion der Herz- und Skelett­mus­ku­latur sowie der Nieren. Typi­sche Symptome sind Müdig­keit, Leis­tungs­min­de­rung, und/oder Flüs­sig­keits­an­samm­lungen im Gewebe.

Das auf Grund­lage evidenz­ba­sierter Leit­li­nien erstellte Behand­lungs­pro­gramm nennt beispiels­weise folgende Thera­pie­ziele, die gemeinsam mit der Pati­entin bzw. dem Pati­enten bespro­chen und indi­vi­duell fest­ge­legt werden sollen:

  • Stei­ge­rung der gesund­heits­be­zo­genen Lebens­qua­lität, insbe­son­dere durch Stei­ge­rung/Erhal­tung der Belas­tungs­fä­hig­keit mit dem Ziel einer selbst­be­stimmten Lebens­füh­rung,
  • Reduk­tion der kardio­vas­ku­lären Morbi­dität, insbe­son­dere Vermei­dung/Verlang­sa­mung einer Progres­sion der bestehenden kardialen Funk­ti­ons­stö­rung,
  • Vermei­dung von Hospi­ta­li­sa­tionen und
  • adäquate Behand­lung der Komor­bi­di­täten

Die allge­meinen thera­peu­ti­schen Maßnahmen richten den Fokus darauf, regel­mä­ßige tägliche körper­liche Bewe­gung dauer­haft in den Alltag zu inte­grieren. Weiterhin geht es um eine ange­mes­sene tägliche Flüs­sig­keits­menge und die Reduk­tion bzw. Absti­nenz von Alkohol und Nikotin. Das DMP Herz­in­suf­fi­zienz enthält zudem allge­meine und spezi­fi­sche Empfeh­lungen zur medi­ka­men­tösen Therapie und zur Berück­sich­ti­gung bestimmter Begleit­er­kran­kungen wie beispiels­weise Depres­sion und Nieren­in­suf­fi­zienz. Als spezi­elle inter­ven­tio­nelle Maßnahmen können für bestimmte Pati­en­ten­gruppen der Einsatz von Herz­schritt­ma­chern oder implan­tier­bare Defi­bril­la­toren in Frage kommen. Im Rahmen eines in dem DMP vorge­se­henen Moni­to­rings wird der klini­sche Status der Pati­en­tinnen und Pati­enten regel­mäßig über­prüft. Dabei sollen vor allem Hinweise zur Belast­bar­keit in Alltags­si­tua­tionen und zum Volu­men­status erhoben werden.

Das DMP Herz­in­suf­fi­zienz wird als weitere Anlage in die DMP-​Anforderungen-Richtlinie aufge­nommen. Die Anfor­de­rungen an das DMP Herz­in­suf­fi­zienz und die entspre­chende Doku­men­ta­tion treten nach der Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft.

Hinter­grund: Entwick­lung und Umset­zung von Disease-​Management-Programmen

Disease-​Management-Programme (DMP) sind struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramme. Ziel dieser Programme ist es, den sekto­ren­über­grei­fenden Behand­lungs­ab­lauf und die Qualität der medi­zi­ni­schen Versor­gung von chro­nisch kranken Menschen zu verbes­sern.

Der G-BA hat gemäß § 137f SGB V die Aufgabe, chro­ni­sche Erkran­kungen auszu­wählen, die für ein DMP geeignet sind, sowie die Anfor­de­rungen an solche Programme fest­zu­legen und regel­mäßig zu über­prüfen und gege­be­nen­falls zu aktua­li­sieren. Hierbei geht es insbe­son­dere um die medi­zi­ni­sche Behand­lung nach dem aktu­ellen Stand der Wissen­schaft, aber auch um Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen, Anfor­de­rungen an die Einschrei­bung der Versi­cherten in ein Programm, Schu­lungen der Leis­tungs­er­bringer und der Versi­cherten. Zudem sind Vorgaben für die Doku­men­ta­tion und die Evalua­tion fest­zu­legen.

Die prak­ti­sche Umset­zung der DMP erfolgt auf der Basis regio­naler Verträge zwischen Kran­ken­kassen und Leis­tungs­er­brin­gern (Vertrags­ärz­tinnen und -ärzten/Kran­ken­häu­sern), die vom Bundes­ver­si­che­rungsamt im Hinblick auf die Erfül­lung der Anfor­de­rungen geprüft und zuge­lassen werden müssen.

Im Jahr 2017 waren 6,8 Millionen Versi­cherte in einem oder mehreren DMP einge­schrieben und 9.173 Programme vom Bundes­ver­si­che­rungsamt zuge­lassen.

Derzeit werden zu folgenden chro­ni­schen Erkran­kungen DMP ange­boten:

  • Asthma bron­chiale
  • Brust­krebs
  • COPD
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Koro­nare Herz­krank­heit

Für folgende chro­ni­sche Erkran­kungen ist die Entwick­lung von DMP vorge­sehen:

  • Depres­sionen
  • Osteo­po­rose
  • Rheu­ma­toide Arthritis
  • Rücken­schmerz

Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

DMP-​Anforderungen-Richtlinie: Ände­rung der Anlagen 2 und 5, Ergän­zung der Anlage 13 (DMP Herz­in­suf­fi­zienz) und Anlage 14 (Herz­in­suf­fi­zienz Doku­men­ta­tion)