Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Biomar­ker­tests bei Brust­krebs: IQWiG mit Auswer­tung neuer Studi­en­ergeb­nisse beauf­tragt

Berlin, 5. Juli 2018 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) mit der Auswer­tung neuer Studi­en­ergeb­nisse hinsicht­lich der Anwen­dung von biomar­ker­ba­sierten Tests beim primären Brust­krebs (Mamma­kar­zinom) zu beauf­tragen.

Der G-BA wird die neue Erkennt­nis­lage bei der abschlie­ßenden Bewer­tung berück­sich­tigen. Mit einer Beschluss­fas­sung ist im 4. Quartal 2018 zu rechnen. Die Studi­en­ergeb­nisse wurden dem G-BA im Rahmen des gesetz­lich vorge­se­henen Stel­lung­nah­me­ver­fah­rens über­mit­telt. Die Bewer­tung wird der Syste­matik des IQWiG-​Abschlussberichtes entspre­chen.

Der G-BA prüft derzeit, welcher Nutzen und welches Scha­dens­po­ten­zial mit der Anwen­dung von biomar­ker­ba­sierten Tests zur Unter­stüt­zung der Entschei­dung für oder gegen eine adju­vante syste­mi­sche Chemo­the­rapie beim primären Mamma­kar­zinom verbunden sind. Es geht um die Frage, ob dieje­nigen Frauen, die aufgrund eines nied­rigen bis inter­me­diären Rück­fall­ri­sikos keine Chemo­the­rapie benö­tigen, mit Hilfe von zusätz­li­chen biomar­ker­ba­sierten Tests besser iden­ti­fi­ziert werden können als mit den bishe­rigen Stan­dard­un­ter­su­chungen.

Nach der Opera­tion eines primären Mamma­kar­zi­noms ist das Ziel der Chemo­the­rapie, eine mögliche Mikro­me­ta­stasie­rung zu behan­deln, um das Wieder­auf­treten der Krebs­er­kran­kung zu verhin­dern.

Im Abschluss­be­richt des IQWiG vom Dezember 2016 lag für einen Nutzen bezie­hungs­weise Schaden einer biomar­ker­ba­sierten Stra­tegie zur Entschei­dung für oder gegen eine adju­vante Chemo­the­rapie beim primären Mamma­kar­zinom kein Anhalts­punkt vor. Auf laufende Studien wies das IQWiG bereits hin.

Die auf dem Markt verfüg­baren Biomar­ker­tests beruhen auf unter­schied­li­chen Analy­se­ver­fahren, zum Beispiel der Immun­histo­chemie, der Genex­pres­si­ons­ana­lyse oder einem ELISA (Enzyme Linked Immu­no­sor­bent Assay). Der G-BA hatte sein Bewer­tungs­ver­fahren nicht auf eines der Analy­se­ver­fahren einge­grenzt, entspre­chend hat das IQWiG den medi­zi­ni­schen Wissens­stand zu ganz unter­schied­li­chen Biomar­ker­tests erhoben und bewertet. Der ins Stel­lung­nah­me­ver­fahren gege­bene Beschluss­ent­wurf unter­scheidet nicht zwischen Biomar­ker­tests unter­schied­li­cher Methodik.

Hinter­grund – Metho­den­be­wer­tung von biomar­ker­ba­sierten Tests bei Brust­krebs

Der G-BA ist vom Gesetz­geber beauf­tragt zu entscheiden, welchen Anspruch gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cherte auf medi­zi­ni­sche oder medizinisch-​technische Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden haben. Im Rahmen eines struk­tu­rierten Bewer­tungs­ver­fah­rens über­prüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leis­tungen für eine ausrei­chende, zweck­mä­ßige und wirt­schaft­liche Versor­gung der Versi­cherten unter Berück­sich­ti­gung des allge­mein aner­kannten Standes der medi­zi­ni­schen Erkennt­nisse in der vertrags­ärzt­li­chen und/oder statio­nären Versor­gung erfor­der­lich sind.

Zum Abschluss eines struk­tu­rierten Metho­den­be­wer­tungs­ver­fah­rens entscheidet der G-BA darüber, ob und inwie­weit – d.h. für welche genaue Indi­ka­tion und unter welchen quali­täts­si­chernden Anfor­de­rungen – eine Behand­lungs­me­thode ambu­lant und/oder stationär zulasten der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ange­wendet werden kann. Lässt die wissen­schaft­liche Daten­lage noch keine sichere Entschei­dung zum Nutzen bzw. Schaden und der Notwen­dig­keit zu, muss – bei Fest­stel­lung eines Poten­zials als Behand­lungs­al­ter­na­tive – die Methode im Rahmen einer Studie erprobt werden. Für die Dauer der Erpro­bung ist das Metho­den­be­wer­tungs­ver­fahren zeit­lich befristet auszu­setzen.

Der GKV-​Spitzenverband hatte mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 einen Antrag auf Bewer­tung von biomar­ker­ba­sierten Tests zur Entschei­dung für oder gegen eine adju­vante syste­mi­sche Chemo­the­rapie beim primären Mamma­kar­zinom gemäß §§ 135 Abs. 1 und 137c SGB V (ambu­lante und statio­näre Leis­tungs­er­brin­gung) gestellt. Die Nutzen­be­wer­tung soll der Klärung dienen, ob die Tests die Entschei­dungs­stra­tegie verbes­sern. Der G-BA nahm den Antrag an und beschloss die Einlei­tung eines Bera­tungs­ver­fah­rens.

Das IQWiG recher­chierte und bewer­tete den aktu­ellen medi­zi­ni­schen Wissen­stand zu biomar­ker­ba­sierten Tests bei Brust­krebs und legte dem G-BA die Ergeb­nisse im Dezember 2016 als Abschluss­be­richt vor.

Abschluss­be­richte des IQWiG dienen dem G-BA als eine Grund­lage für die weiteren Bera­tungen. Darüber hinaus wird über ein Stel­lung­nah­me­ver­fahren zu einem konkreten Beschluss­ent­wurf mit wissen­schaft­li­chen Fach­ge­sell­schaften, Medi­zin­pro­dukte­her­stel­lern etc. geprüft, ob weitere wissen­schaft­liche Erkennt­nisse zu berück­sich­tigen sind. 


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Beauf­tra­gung IQWiG: Addendum zur Bewer­tung von biomar­ker­ba­sierten Tests zur Entschei­dung für oder gegen eine adju­vante syste­mi­sche Chemo­the­rapie beim primären Mamma-​Karzinom