Früherkennung bei Erwachsenen

Früherkennung von Krebserkrankungen

Erwachsene Versicherte haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Der G-BA legt dazu in zwei Richtlinien das Nähere fest, beispielsweise die Anspruchsvoraussetzungen, den ärztlichen Leistungsumfang, die Untersuchungsintervalle und die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse.

Gesundheitsuntersuchungen („Check-up“)

Die Krankenkasse übernimmt bei erwachsenen Versicherten ab dem 18. Lebensjahr die Kosten für regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen. Der Umfang der GKV-Leistungen ist in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA festgelegt.

Schwangerschaft und Mutterschaft

In der Mutterschafts-Richtlinie sind Art und Umfang der Betreuung durch Hebammen und Vertragsärztinnen und Vertragsärzte während der Schwangerschaft und nach der Geburt festgelegt.

Screening auf Aneurysmen der Bauchaorta

Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf ein einmal durchgeführtes Ultraschall-​Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen.

Chlamydien-Test für Frauen bis 25 Jahre

Die genitale Chlamydien-​Infektion ist weltweit die häufigste sexuell übertragbare bakterielle Erkrankung. Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr haben einmal jährlich Anspruch auf ein Chlamydien-​Screening.