Pres­se­mit­tei­lung | Arznei­mittel

Immun­the­rapie mit Blina­tu­momab verbes­sert Über­le­bens­chancen bei sehr seltenem Blut­krebs im Kindes­alter

Berlin, 20. Januar 2022 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute den Zusatz­nutzen des Wirk­stoffs Blina­tu­momab für ein neues, sehr seltenes Anwen­dungs­ge­biet als erheb­lich einge­stuft. Diese höchste Kate­gorie eines Zusatz­nut­zens vergibt er für ein Orphan Drug erst das zweite Mal. Die Ergeb­nisse einer rando­mi­sierten, kontrol­lierten und damit aussa­ge­kräf­tigen Zulas­sungs­studie haben gezeigt, dass Blina­tu­momab als Mono­the­rapie bei Kindern mit einem ersten Rück­fall einer spezi­ellen Form von Akuter Lympha­ti­scher Leuk­ämie (ALL) sehr deut­liche Vorteile im Vergleich zu einer inten­siven Chemo­the­rapie hat. Die Chance für ein Über­leben ist größer und das Risiko eines weiteren Rück­falls geringer. Zudem treten unter Blina­tu­momab weniger schwere und schwer­wie­gende Neben­wir­kungen als unter inten­siver Chemo­the­rapie auf. Blina­tu­momab ist ein gentech­nisch herge­stellter Anti­körper, der das körper­ei­gene Immun­system gegen Tumor­zellen wirken lässt.

Prof. Josef Hecken, unpar­tei­ischer Vorsit­zender des G-BA und Vorsit­zender des Unter­aus­schusses Arznei­mittel, hierzu: „Wir haben heute für die Immun­the­rapie Blina­tu­momab einen echten Thera­pie­fort­schritt fest­ge­stellt, wenn auch in einem sehr seltenen Anwen­dungs­be­reich. In Deutsch­land gibt es im Jahr circa sieben bis dreißig Kinder, die an dieser spezi­ellen Unter­form der Akuten Lympha­ti­schen Leuk­ämie erkrankt sind und nach einem ersten Rück­fall einer weiteren Behand­lung bedürfen. Beson­ders erwäh­nens­wert ist zudem, dass der phar­ma­zeu­ti­sche Unter­nehmer trotz der Selten­heit der Erkran­kung eine rando­mi­sierte, kontrol­lierte Studie durch­ge­führt hat und wir deshalb über recht zuver­läs­sige Daten zum Zusatz­nutzen verfügen. Blina­tu­momab ist ein gutes Beispiel dafür, dass aussa­ge­kräf­tige Studien auch bei einer seltenen Erkran­kung möglich sind.“

Blina­tu­momab bei sehr seltener Form von Blut­krebs

Die Akute Lympha­ti­sche Leuk­ämie (ALL) ist eine selten vorkom­mende bösar­tige Erkran­kung des blut­bil­denden oder lympha­ti­schen Systems. Sie kann in jedem Alter auftreten, aber am häufigsten sind Kinder betroffen. Unbe­han­delt führt die ALL inner­halb weniger Monate zum Tod. Da die ALL kein einheit­li­ches Krank­heits­bild ist, sondern ganz verschie­dene Ausprä­gungen und Unter­ka­te­go­rien hat, unter­scheiden sich auch die Behand­lungs­an­sätze. Hierzu gehören derzeit vor allem die Chemo­the­rapie und im Einzel­fall eine Strah­len­the­rapie oder eine Stamm­zell­trans­plan­ta­tion. Ziel ist es, die Leuk­ämie­zellen möglichst voll­ständig zu zerstören, damit das Knochen­mark seine blut­bil­dende Funk­tion wieder aufnehmen kann.

Inkraft­treten des Beschlusses

Der Beschluss tritt mit Veröf­fent­li­chung auf der Website des G-BA in Kraft. Auf Grund­lage des Bewer­tungs­er­geb­nisses verein­baren der GKV-​Spitzenverband und der phar­ma­zeu­ti­sche Unter­nehmer den zukünf­tigen Erstat­tungs­be­trag.

Hinter­grund: Zusatz­nut­zen­be­wer­tung bei Orphan Drugs

Blina­tu­momab wurde als Orphan Drug, also als Arznei­mittel gegen eine seltene Erkran­kung, zuge­lassen. Der Beginn des Bewer­tungs­ver­fah­rens für das neue Anwen­dungs­ge­biet war der 1. August 2021.

Der Zusatz­nutzen gegen­über Thera­pie­al­ter­na­tiven gilt bei Orphan Drugs nach dem Willen des Gesetz­ge­bers bis zu einer Umsatz­schwelle von 50 Mio. Euro als gesetzt. Ein direkter Vergleich mit einer Thera­pie­al­ter­na­tive ist in diesem Fall – anders als bei gewöhn­li­chen Arznei­mit­teln – nicht verpflich­tend vorge­schrieben. Für die 95 Orphan Drugs, die der G-BA ausschließ­lich anhand der Zulas­sungs­stu­dien bereits bewertet hat, war der Zusatz­nutzen bei 68 nicht quan­ti­fi­zierbar. Bei 12 war der Zusatz­nutzen gering, bei 14 beträcht­lich. Die höchste Kate­gorie „erheb­lich“ wurde mit dem heutigen Beschluss erst das zweite Mal vergeben – das erste Mal an eine Kombi­na­ti­ons­the­rapie mit Ivacaftor bei Muko­vis­zi­dose.

Weitere Infor­ma­tionen zum Stich­wort Nutzen­be­wer­tung von Arznei­mit­teln finden Inter­es­sierte auf der Website des G-BA.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Arzneimittel-​Richtlinie/Anlage XII: Blina­tu­momab (Neues Anwen­dungs­ge­biet: Akute lympha­ti­sche B-​Zell-Leukämie, Hochrisiko-​Erstrezidiv, Ph-, CD19+, ≥1 und <18 Jahre)