Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Gutachten zum Inno­va­ti­ons­fonds bestä­tigt erfolg­reiche Arbeit und empfiehlt den Fonds dauer­haft fort­zu­führen

Berlin, 19. April 2022 – Projekte, die der Inno­va­ti­ons­fonds beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) fördert, sind wich­tige und nach­hal­tige Impulse für die Gesund­heits­ver­sor­gung der Menschen in Deutsch­land. Durch sie können belast­bare Erkennt­nisse gewonnen werden, die für die Weiter­ent­wick­lung der Versor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung benö­tigt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der abschlie­ßende Bericht der Prognos AG über die wissen­schaft­liche Auswer­tung des Inno­va­ti­ons­fonds, den das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) beauf­tragt hatte. Der Evalua­ti­ons­be­richt bestä­tigt damit die Pläne der Koali­ti­ons­par­teien, den bislang bis zum Jahr 2024 befris­teten Inno­va­ti­ons­fonds dauer­haft zu etablieren.

Dazu Prof. Josef Hecken, Vorsit­zender des Inno­va­ti­ons­aus­schusses beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA): „Ich freue mich sehr, dass der abschlie­ßende Evalua­ti­ons­be­richt ein so posi­tives Gesamt­fazit zieht und empfiehlt, den Inno­va­ti­ons­fonds dauer­haft als Förder­instru­ment beizu­be­halten. Die von der Geschäfts­stelle in relativ kurzer Zeit aufge­bauten Struk­turen und admi­nis­tra­tiven Prozesse bewerten die Gutachter als effektiv; auch die Förder­emp­fänger schätzen unsere Arbeit über­wie­gend positiv ein. Es zeigt, dass wir den rich­tigen Weg einge­schlagen haben – die vorge­schla­genen Opti­mie­rungs­an­sätze können helfen, weiter erfolg­reich zu arbeiten.

Da der Fonds mit dem Geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung arbeitet, ist es sehr wichtig, dass unsere Verwal­tungs­kosten als ange­mes­sene Mittel­ver­wen­dung einge­stuft wurden. Soweit in den letzten Jahren ein Anstieg der Kosten zu verzeichnen war, ist dies vor allem auf die wach­sende Anzahl der zu betreu­enden Projekte und Auswer­tungen der Projekt-​Abschlussberichte sowie auf die seit dem Jahr 2020 zusätz­lich gesetz­lich vorge­ge­benen Aufgaben der Geschäfts­stelle zurück­zu­führen.

Das Gutachten würdigt auch die hohe Trans­pa­renz, die durch die regel­mä­ßige Veröf­fent­li­chung der Ergeb­nisse und Empfeh­lungen auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses gewähr­leistet wird. Hinweise aus dem Gutachten, die bishe­rige Kommu­ni­ka­tion weiter zu verbes­sern, nimmt der Inno­va­ti­ons­aus­schuss gerne auf. Wir hoffen, dass sich bald wieder entspre­chende Möglich­keiten für größere Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tungen oder Sympo­sien ergeben.

Die im Gutachten empfoh­lene größere Flexi­bi­lität bei den Förder­mit­teln für die themen­of­fene Förde­rung – es wird eine Spanne zwischen 15 und 25 % der jähr­lich zur Verfü­gung stehenden Förder­summe genannt – entspricht unserer Anre­gung, die bishe­rige starre Grenze abzu­schaffen.“

Zu den Schluss­fol­ge­rungen des Abschluss­be­richts ergänzt Prof. Hecken weiter: „Die einzelnen Erkennt­nisse der Evalua­tion werden wir in Ruhe auswerten. Bereits jetzt ist absehbar, dass einige Aspekte in ein Gesetz­ge­bungs­ver­fahren zur Anpas­sung der bishe­rigen Rechts­grund­lagen einfließen werden. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss wird daher recht­zeitig seine prak­ti­schen Erfah­rungen und Vorstel­lungen für eine Weiter­ent­wick­lung in die poli­ti­sche Debatte einbringen.“

Wissen­schaft­liche Auswer­tung des Inno­va­ti­ons­fonds

Ange­sichts des neuen Ansatzes des Inno­va­ti­ons­fonds verband der Gesetz­geber mit dem Aufbau von Anfang an eine syste­ma­ti­sche Evalu­ie­rung, ob das Instru­ment geeignet ist, die Versor­gung weiter­zu­ent­wi­ckeln. Das BMG beauf­tragte mit dieser wissen­schaft­li­chen Auswer­tung die Prognos AG, ein Analyse-​ und Bera­tungs­un­ter­nehmen. Der nun vorge­legte Abschluss­be­richt beleuchtet die Jahre 2019 bis 2021. Er enthält eine Bewer­tung des gesamten Förder­instru­ments Inno­va­ti­ons­fonds. In die Analyse sind die bis dahin vorlie­genden Abschluss-​ und Evalua­ti­ons­be­richte der geför­derten Projekte sowie die mögliche Über­füh­rung von Projekt­er­kennt­nissen in die Regel­ver­sor­gung einbe­zogen worden. Bereits im März 2019 hatte Prognos dem BMG einen Zwischen­be­richt vorge­legt, der die Aufbau­phase des Inno­va­ti­ons­aus­schusses umfasste.

Hinter­grund: Projekt­för­de­rung durch den Inno­va­ti­ons­fonds

Der Gesetz­geber rich­tete mit dem GKV-​Versorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2016 ein neues Instru­ment ein, um die Gesund­heits­ver­sor­gung quali­tativ weiter­zu­ent­wi­ckeln: den Inno­va­ti­ons­fonds beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss. Der Inno­va­ti­ons­fonds fördert aus Mitteln der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung neuar­tige, sekto­ren­über­grei­fende Versor­gungs­formen und Vorhaben der praxis­nahen Versor­gungs­for­schung. Damit sollen neue Ansätze erprobt und belast­bare Erkennt­nisse für eine Über­füh­rung in die Versor­gung gewonnen werden. Seit dem Jahr 2020 gehören auch die Entwick­lung und Weiter­ent­wick­lung von ausge­wählten medi­zi­ni­schen Leit­li­nien dazu. Die gesetz­lich vorge­se­hene Förder­summe des Inno­va­ti­ons­fonds beträgt aktuell pro Jahr 200 Millionen Euro (2020 bis 2024). In den ersten Jahren, 2016 bis 2019, waren es 300 Millionen Euro pro Jahr.

Um die Förder­ziele effektiv zu errei­chen, wurde 2016 beim G-BA der Inno­va­ti­ons­aus­schuss einge­richtet, der zügig die notwen­digen Struk­turen und Prozesse für Förde­rungen geschaffen hat. Jedes Jahr legt der Inno­va­ti­ons­aus­schuss in Förder­be­kannt­ma­chungen die Förder­schwer­punkte und -​kriterien fest, wählt die zu fördernden Projekte aus und bewertet nach dem Projek­tende das jewei­lige Ergebnis, um eine Empfeh­lung für die Über­füh­rung in die Versor­gung abzu­geben.

Der Prognos-​Abschlussbericht ist auf der Website des Deut­schen Bundes­tages veröf­fent­licht unter: Deut­scher Bundestag Druck­sache 20/1361 --- Abschluss­be­richt über die wissen­schaft­liche Auswer­tung der Förde­rung durch den Inno­va­ti­ons­fonds im Hinblick auf deren Eignung zur Weiter­ent­wick­lung der Versor­gung.

Der Prognos-​Zwischenbericht ist eben­falls online verfügbar unter: Druck­sache 19/8500 (bundestag.de)

Weitere Infor­ma­tionen zu den Struk­turen und zur Arbeit des Inno­va­ti­ons­aus­schusses finden Sie auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses.