Pressemitteilung | Innovationsfonds

Gutachten zum Innovationsfonds bestätigt erfolgreiche Arbeit und empfiehlt den Fonds dauerhaft fortzuführen

Berlin, 19. April 2022 – Projekte, die der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert, sind wichtige und nachhaltige Impulse für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland. Durch sie können belastbare Erkenntnisse gewonnen werden, die für die Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der abschließende Bericht der Prognos AG über die wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt hatte. Der Evaluationsbericht bestätigt damit die Pläne der Koalitionsparteien, den bislang bis zum Jahr 2024 befristeten Innovationsfonds dauerhaft zu etablieren.

Dazu Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): „Ich freue mich sehr, dass der abschließende Evaluationsbericht ein so positives Gesamtfazit zieht und empfiehlt, den Innovationsfonds dauerhaft als Förderinstrument beizubehalten. Die von der Geschäftsstelle in relativ kurzer Zeit aufgebauten Strukturen und administrativen Prozesse bewerten die Gutachter als effektiv; auch die Förderempfänger schätzen unsere Arbeit überwiegend positiv ein. Es zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben – die vorgeschlagenen Optimierungsansätze können helfen, weiter erfolgreich zu arbeiten.

Da der Fonds mit dem Geld der gesetzlichen Krankenversicherung arbeitet, ist es sehr wichtig, dass unsere Verwaltungskosten als angemessene Mittelverwendung eingestuft wurden. Soweit in den letzten Jahren ein Anstieg der Kosten zu verzeichnen war, ist dies vor allem auf die wachsende Anzahl der zu betreuenden Projekte und Auswertungen der Projekt-Abschlussberichte sowie auf die seit dem Jahr 2020 zusätzlich gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der Geschäftsstelle zurückzuführen.

Das Gutachten würdigt auch die hohe Transparenz, die durch die regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse und Empfehlungen auf der Website des Innovationsausschusses gewährleistet wird. Hinweise aus dem Gutachten, die bisherige Kommunikation weiter zu verbessern, nimmt der Innovationsausschuss gerne auf. Wir hoffen, dass sich bald wieder entsprechende Möglichkeiten für größere Informationsveranstaltungen oder Symposien ergeben.

Die im Gutachten empfohlene größere Flexibilität bei den Fördermitteln für die themenoffene Förderung – es wird eine Spanne zwischen 15 und 25 % der jährlich zur Verfügung stehenden Fördersumme genannt – entspricht unserer Anregung, die bisherige starre Grenze abzuschaffen.“

Zu den Schlussfolgerungen des Abschlussberichts ergänzt Prof. Hecken weiter: „Die einzelnen Erkenntnisse der Evaluation werden wir in Ruhe auswerten. Bereits jetzt ist absehbar, dass einige Aspekte in ein Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der bisherigen Rechtsgrundlagen einfließen werden. Der Innovationsausschuss wird daher rechtzeitig seine praktischen Erfahrungen und Vorstellungen für eine Weiterentwicklung in die politische Debatte einbringen.“

Wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds

Angesichts des neuen Ansatzes des Innovationsfonds verband der Gesetzgeber mit dem Aufbau von Anfang an eine systematische Evaluierung, ob das Instrument geeignet ist, die Versorgung weiterzuentwickeln. Das BMG beauftragte mit dieser wissenschaftlichen Auswertung die Prognos AG, ein Analyse- und Beratungsunternehmen. Der nun vorgelegte Abschlussbericht beleuchtet die Jahre 2019 bis 2021. Er enthält eine Bewertung des gesamten Förderinstruments Innovationsfonds. In die Analyse sind die bis dahin vorliegenden Abschluss- und Evaluationsberichte der geförderten Projekte sowie die mögliche Überführung von Projekterkenntnissen in die Regelversorgung einbezogen worden. Bereits im März 2019 hatte Prognos dem BMG einen Zwischenbericht vorgelegt, der die Aufbauphase des Innovationsausschusses umfasste.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsfonds

Der Gesetzgeber richtete mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2016 ein neues Instrument ein, um die Gesundheitsversorgung qualitativ weiterzuentwickeln: den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Der Innovationsfonds fördert aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung neuartige, sektorenübergreifende Versorgungsformen und Vorhaben der praxisnahen Versorgungsforschung. Damit sollen neue Ansätze erprobt und belastbare Erkenntnisse für eine Überführung in die Versorgung gewonnen werden. Seit dem Jahr 2020 gehören auch die Entwicklung und Weiterentwicklung von ausgewählten medizinischen Leitlinien dazu. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme des Innovationsfonds beträgt aktuell pro Jahr 200 Millionen Euro (2020 bis 2024). In den ersten Jahren, 2016 bis 2019, waren es 300 Millionen Euro pro Jahr.

Um die Förderziele effektiv zu erreichen, wurde 2016 beim G-BA der Innovationsausschuss eingerichtet, der zügig die notwendigen Strukturen und Prozesse für Förderungen geschaffen hat. Jedes Jahr legt der Innovationsausschuss in Förderbekanntmachungen die Förderschwerpunkte und -kriterien fest, wählt die zu fördernden Projekte aus und bewertet nach dem Projektende das jeweilige Ergebnis, um eine Empfehlung für die Überführung in die Versorgung abzugeben.

Der Prognos-Abschlussbericht ist auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlicht unter: Deutscher Bundestag Drucksache 20/1361 --- Abschlussbericht über die wissenschaftliche Auswertung der Förderung durch den Innovationsfonds im Hinblick auf deren Eignung zur Weiterentwicklung der Versorgung.

Der Prognos-Zwischenbericht ist ebenfalls online verfügbar unter: Drucksache 19/8500 (bundestag.de)

Weitere Informationen zu den Strukturen und zur Arbeit des Innovationsausschusses finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.