Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Ist eine Mindestmenge für Darmkrebs-Operationen sinnvoll? – Gemeinsamer Bundesausschuss nimmt Beratungen auf

Berlin, 16. Juni 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungen über eine Mindestmenge für Darmkrebs-Operationen aufgenommen. Er wird in den kommenden Monaten untersuchen, ob es bei diesen Eingriffen einen Zusammenhang zwischen der Behandlungsroutine und der Qualität der Behandlungsergebnisse gibt. Nur in diesem Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge überhaupt möglich. Besteht jedoch ein solcher Zusammenhang, wird der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Ärztin oder Arzt festlegen. Mit einem Abschluss der Beratungen ist Ende 2023 zu rechnen.

Hintergrund der Arbeit des G-BA ist das Ziel des Gesetzgebers, dass beispielsweise besonders schwierige Operationen nur in solchen Kliniken angeboten werden, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben. Mindestmengen sollen dazu beitragen, die Behandlungsergebnisse zu verbessern und das Risiko von Komplikationen für Patientinnen und Patienten zu minimieren.

Kolorektale Chirurgie bei Darmkrebs

Darmkrebs gehört in Deutschland zu den häufig auftretenden Tumorerkrankungen. Meist ist der Dickdarm (Kolon) oder der Mastdarm (Rektum) betroffen. Das Krebsregister verzeichnete im Jahr 2018 in Deutschland 26.710 bösartige Neuerkrankungen bei Frauen und 33.920 Neuerkrankungen bei Männern. Wird Darmkrebs diagnostiziert, wird meist versucht, ihn durch eine Operation möglichst vollständig zu entfernen. Gelingt dies, sind die Heilungschancen günstig. Dennoch kann es bei der Operation zu Komplikationen kommen. So ist es beispielsweise für die Lebensqualität der Betroffenen wichtig, bei der Operation angrenzende Nerven zu schonen, da deren Verletzung die Blasen- und Sexualfunktionen beeinträchtigen könnte.

Wie geht der G-BA nun weiter vor?

  • Entscheidungsbasis für den G-BA sind aussagekräftige Studien. Im ersten Schritt hat er deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, mit Hilfe von Studien den aktuellen Wissensstand zum Zusammenhang zwischen der Anzahl der Operationen und dem Behandlungsergebnis systematisch auszuwerten. Den Ergebnisbericht des IQWiG erwartet der G-BA bis Ende Februar 2023.
  • Ebenfalls im Blick behält der G-BA die Wegstrecke zum Behandlungsort für Patientinnen und Patienten: Gibt es laut IQWiG-Bericht einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Operationen und der Behandlungsqualität, wird der G-BA u. a. modellhaft analysieren, wie sich unterschiedliche Mindestmengenhöhen auf die Anzahl der Krankenhausstandorte und die Wegstrecken für Patientinnen und Patienten auswirken. Auftragnehmer für die Untersuchung wird in diesem Fall das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).
  • Auf Basis der Vorarbeiten und durch das Einbeziehen von weiteren Expertinnen und Experten wird der G-BA einen Beschlussentwurf erstellen. Den Abschluss des Verfahrens bildet dann der Beschluss über die Einführung und Höhe der Mindestmenge.
  • Für Krankenhäuser gilt bei Einführung einer neuen oder veränderten Mindestmenge und nach Ablauf einer Übergangsregelung: Sie dürfen die Leistungen nur dann erbringen, wenn die geforderte Mindestmenge im nächsten Kalenderjahr voraussichtlich erreicht wird.

Hintergrund: Mindestmengen für planbare stationäre Leistungen

Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, planbare stationäre Leistungen zu benennen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Behandlungen und der Qualität der Versorgung besteht. In den Mindestmengenregelungen des G-BA ist näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen Mindestmengen festgelegt sind, erbringen darf.

Den Antrag, Beratungen über eine Mindestmenge für die kolorektale Chirurgie bei Darmkrebs aufzunehmen, hatte der GKV-Spitzenverband gestellt.

Nähere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Mindestmengen für Krankenhäuser


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