Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen für Kinder: G-BA vergibt Aufträge für wissen­schaft­liche Evalua­tionen

Berlin, 20. Februar 2020 – Um Erkran­kungen und Entwick­lungs­stö­rungen recht­zeitig behan­deln zu können, sind Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen für Kinder fester Bestand­teil des GKV-​Leistungsspektrums. Die Details des Ange­bots und die quali­täts­si­chernden Anfor­de­rungen legt der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) in der Kinder-​Richtlinie fest und entwi­ckelt diese fort­lau­fend weiter. Um umfas­sende und belast­bare Infor­ma­tionen über die Qualität und Ziel­er­rei­chung von neu einge­führten oder geän­derten Ange­boten zu erhalten, hat der G-BA nun Aufträge für wissen­schaft­liche Evalua­tionen vergeben. Gegen­stand sind die Unter­su­chungen U1 bis U9 sowie die Neugeborenen-​Screenings auf ange­bo­rene Herz­fehler und auf Hörstö­rungen. Auf Basis der Evalua­ti­ons­be­richte wird der G-BA die gege­be­nen­falls notwen­dige Weiter­ent­wick­lung der Kinder-​Richtlinie beraten.

Evalua­tion der U1 bis U9 und des „Gelben Hefts“

Das IGES Institut ist beauf­tragt, die Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen U1 bis U 9 hinsicht­lich Qualität und Ziel­er­rei­chung zu evalu­ieren. Insbe­son­dere geht es hierbei um Frage­stel­lungen, die sich aus der im Jahr 2015 beschlos­senen Neustruk­tu­rie­rung, Konkre­ti­sie­rung und teil­weise auch Stan­dar­di­sie­rung der Unter­su­chungs­in­halte ergeben haben. So soll beispiels­weise erfasst werden, wie häufig unter den neu etablierten Sehtest-​Standards morpho­lo­gi­sche Auffäl­lig­keiten der Augen erkannt werden, ob eine früh­zei­tige Erken­nung von Entwick­lungs­ver­zö­ge­rungen gelingt und wie häufig bei der U8 ein auffäl­liger Befund des Hörver­mö­gens mittels Audio­me­trie fest­ge­stellt wird. Zudem soll unter­sucht werden, wie oft die neu in das Kinder­un­ter­su­chungs­heft („Gelbes Heft“) einge­führte Teil­nah­me­karte ausge­füllt wird. Der Abschluss­be­richt ist dem G-BA spätes­tens im I. Quartal 2023 vorzu­legen.

Evalua­tion des Neugeborenen-​Screenings auf ange­bo­rene Herz­fehler mittels Puls­oxy­me­trie

Das Natio­nale Register für ange­bo­rene Herz­fehler e. V. wird das im Jahr 2016 beschlos­sene Neugeborenen-​Screening auf kriti­sche ange­bo­rene Herz­fehler mittels Puls­oxy­me­trie evalu­ieren. Im Rahmen der Evalua­tion werden beispiels­weise die Teil­nah­me­rate sowie die Anzahl der unauf­fäl­ligen bezie­hungs­weise auffäl­ligen Erst- und Kontroll­mes­sungen und der entdeckten kriti­schen ange­bo­renen Herz­fehler erhoben. Der Abschluss­be­richt ist dem G-BA spätes­tens im I. Quartal 2023 vorzu­legen.

Evalua­tion des Neugeborenen-​Screenings auf Hörstö­rungen

Mit der Evalua­tion des Neugeborenen-​Screenings auf Hörstö­rungen beauf­tragte der G-BA eine Bieter­ge­mein­schaft, zusam­men­ge­setzt aus dem Baye­ri­schen Landesamt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit, der Ludwig-​Maximilians-Universität München und dem Univer­si­täts­kli­nikum Münster. Diese Bieter­ge­mein­schaft hatte bereits den ersten Evalua­ti­ons­be­richt zum Neugeborenen-​Hörscreening erstellt. Der 2017 vom G-BA abge­nom­mene Bericht hatte aufge­zeigt, dass die Einfüh­rung des im Jahr 2008 beschlos­senen Scree­nings weit­ge­hend erfolg­reich gewesen ist, aber einige Anfor­de­rungen an die Durch­füh­rung nicht erfüllt wurden. Mit der nun beauf­tragten (Folge-)Evalua­tion soll beispiels­weise geprüft werden, in wie vielen Fällen nach einem auffäl­ligen Erst­be­fund die Kontrolle mit der in der Richt­linie vorge­schrie­benen Unter­su­chungs­me­thode der Hirn­stam­m­au­dio­me­trie (AABR) durch­ge­führt wurde. Der Abschluss­be­richt ist dem G-BA spätes­tens im IV. Quartal 2021 vorzu­legen.

Für die Beauf­tra­gung der Evalua­tionen hat der G-BA jeweils ein euro­pa­weites Verga­be­ver­fahren durch­ge­führt.