Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "MD-Qualitätskontroll-Richtlinie"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Streichung der anlassbezogenen Kontrollen
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderungen der Richtlinie treten mit Ausnahme der Änderung gemäß Abschnitt II Nummer 3 mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 in Kraft. Die Änderung gemäß Abschnitt II Nummer 3 tritt am 30. September 2025 in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Liposuktion bei Lipödem
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Streichung der anlassbezogenen Kontrollen
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Streichung der anlassbezogenen Kontrollen
Beschluss vom 17. Juli 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Liposuktion bei Lipödem
Beschluss vom 17. Juli 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Liposuktion bei Lipödem
Beschluss vom 22. Mai 2025.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Teil B – Änderung in §§ 55, 60 und 65
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. April 2025 in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Teil B – Änderung in §§ 55, 60 und 65
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. Februar 2025 in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.