MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Prüfungen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V – MD-QP-RL

Die Richtlinie regelt die Grundsätze zu den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) in Krankenhäusern. Sie legt die Anhaltspunkte fest, aus denen sich eine Qualitätsprüfung ergeben kann, und regelt generelle Fragen zu Beauftragung, Umfang, Art und Verfahren der Prüfungen sowie zum Umgang mit den Ergebnissen.

In Kraft getreten am:
01.08.2026
Geändert am:
21.05.2026 / 16.04.2026 BAnz AT 27.08.2026 B2
Fassung vom:
21.12.2017 BAnz AT 12.12.2018 B2

Anlagen

  • Richtlinien gemäß Abschnitt 2 des Besonderen Teils
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Berichte des MD Bund

Die Berichte des MD Bund über durchgeführte Qualitätsprüfungen finden Sie auf der Themenseite zu den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes.