Richtlinie zur Kryokonservierung
Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie
Die Richtlinie bestimmt Voraussetzungen, Art und Umfang des Leistungsanspruchs von Versicherten auf Kryokonservierung von weiblichen und männlichen Keimzellen und Keimzellgewebe wegen keimzellschädigender Therapie. Des Weiteren regelt sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen und umfasst Vorgaben zur Qualitätssicherung.