Richtlinie zur Kryokonservierung

Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie – Kryo-RL

Die Richtlinie bestimmt Voraussetzungen, Art und Umfang des Leistungsanspruchs von Versicherten auf Kryokonservierung von weiblichen und männlichen Keimzellen und Keimzellgewebe wegen keimzellschädigender Therapie. Des Weiteren regelt sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen und umfasst Vorgaben zur Qualitätssicherung.

In Kraft getreten am:
15.11.2022
Geändert am:
18.08.2022 BAnz AT 14.11.2022 B2
Fassung vom:
16.07.2020 BAnz AT 19.02.2021 B7