Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL

Die Richtlinie definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung in Krankenhäusern. Sie regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen und Zuweisungskriterien von Schwangeren nach dem Risikoprofil der Schwangeren oder des Kindes.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 26. Juli 2024 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
19.01.2024
Geändert am:
19.10.2023 BAnz AT 18.01.2024 B1
Fassung vom:
20.09.2005 BAnz. Nr. 205 (S. 15 684) vom 28.10.2005

Anlagen

  • Anlage 1: Aufnahme- und Zuweisungskriterien
  • Anlage 2: Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den Versorgungsstufen
  • Anlage 3: Checklisten für das Nachweisverfahren zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen an die perinatologischen Versorgungsstufen I bis III
  • Anlage 4: Veröffentlichung der Ergebnisdaten der Perinatalzentren
  • Anlage 5: Musterformular/Dokumentationshilfe zur schichtbezogenen Dokumentation
  • Anlage 6: Datenfelder der Strukturabfrage
  • Anlage 7: Einheitliches Berichtsformat der Lenkungsgremien an den G-BA gemäß § 8 Absatz 11 QFR-RL
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Servicedokumente zur Strukturabfrage (zur Übermittlung bis zum 15.02.2024)

Servicedokument zur Anlage 3 der QFR-RL

Servicedokument zur Anlage 4 der QFR-RL

Servicedokument zur Anlage 5 der QFR-RL

Servicedokumente zur Anlage 7 der QFR-RL

Meldung zum Nachweis

Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen und deren Ansprechpartner auf der Website des GKV-SV

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen