Qualitätssicherung Früh- und Reifgeborene: Künftig Erfassung aller Verlegungen von Frühchen mit Geburtsgewicht unter 1500 Gramm – Dokumentation der Strukturanforderungen bis 2026 über Servicedokument
Berlin, 19. Juni 2025 – Künftig wird das Verlegungsgeschehen Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1500 Gramm auch über Einrichtungsgrenzen hinweg erfasst. Damit können Verlegungen und erneute Aufnahmen zusammenhängender Behandlungsfälle erstmals dargestellt werden. Mit Änderungen in seiner Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-Richtlinie) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern dafür die letzten Voraussetzungen geschaffen.
Erfasst werden die Verlegungen automatisiert über die Sozialdaten der Krankenkassen und zwar erstmals ab dem Erfassungsjahr 2025. Die Details dazu hatte der G-BA bereits im Juli 2024 mit der Spezifikation zum QS-Verfahren 13 „Perinatalmedizin“ in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen.
Auf der Plattform www.perinatalzentren.org wird das Verlegungsgeschehen neben den Qualitätsergebnissen standortbezogen veröffentlicht. Die Kliniken erhalten ihre Daten dazu vorab und haben die Möglichkeit zur Kommentierung und Erläuterung.
Hintergrund der Erfassung des Verlegungsgeschehens
Bislang konnten verschiedene Behandlungsfälle eines Kindes in der Dokumentation zur Qualitätssicherung nicht einrichtungsübergreifend dargestellt werden. Ob und wie häufig ein Kind verlegt wurde, war so nicht nachzuverfolgen. Das konnte zu Fehlinterpretationen und Verzerrungen bei den Qualitätsanalysen führen. Mit einer zusammenhängenden Auswertung der Behandlungsfälle soll dies künftig verhindert werden, da Verlegungen und erneute Aufnahmen zusammenhängender Behandlungsfälle und die zugehörigen qualitätsrelevanten Ereignisse nun über verschiedene stationäre Einrichtungen und Aufenthalte hinweg erfasst werden können.
Dokumentation über Servicedokument für weitere zwei Jahre
Mit dem Beschluss von gestern wurde zudem noch eine bestehende Übergangsregelung um ein weiteres Jahr verlängert: Die Datenübermittlungen, mit denen die Kliniken nachweisen, ob sie die Strukturanforderungen eingehalten haben, laufen nun für die Erfassungsjahre 2025 und 2026 weiter über das vom G-BA bereitgestellte Servicedokument. Erst danach wird eine Spezifikation zur Integration in die Kliniksoftware bereitgestellt und die Dokumentation automatisiert.
Beschlüsse zu dieser Fachnews
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh und Reifgeborene: Änderung von § 11 zur Verlängerung der Übergangsregelung und der Anlage 3 zur Darstellung des Verlegungsgeschehens
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2025 für die Verfahren 3 und 5 bis 15
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum 1. Januar 2025 in den QS-Verfahren 3 und 5 bis 15