Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma – QBAA-RL

Die Richtlinie regelt die Anforderungen an Einrichtungen in Bezug auf die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit offen-chirurgisch oder endovaskulär behandlungsbedürftigem Bauchaortenaneurysma.

In Kraft getreten am:
01.01.2026
Geändert am:
03.12.2025 BAnz AT 19.01.2026 B3
Fassung vom:
13.03.2008 BAnz. Nr. 71 (S. 1706) vom 14.05.2008

Anlagen

  • Anlage 1: Diagnosen (ICD)- und Prozeduren (OPS)-Kodes
  • Anlage 2: Konformitätserklärung
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Berichte des MD Bund

Die Berichte des MD Bund über durchgeführte Qualitätskontrollen finden Sie auf der Themenseite zu den Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes.