DMP-Richtlinie (nicht mehr in Kraft)

Richtlinie zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 SGB V – DMP-RL

Die Richtlinie regelte allgemeine sowie erkrankungsspezifische Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen (Disease-Management-Programme, DMP), für die bei Übertragung des Regelungsauftrags auf den G-BA im Jahr 2012 aktualisierte Anforderungen vorlagen. Die erkrankungsspezifischen Anforderungen wurden inzwischen in die DMP-Anforderungen-Richtlinie überführt. Die DMP-Richtlinie ist am 1. April 2019 außer Kraft getreten.


Weiterführende Informationen

Die Anforderungen an die DMP Asthma bronchiale, COPD und Brustkrebs wurden in die DMP-Anforderungen-Richtlinie überführt.