Datengestützte Qualitätssicherung: Indikatorenset zum QS-Verfahren Sepsis steht fest – Ausnahmen für Fachabteilungen präzisiert
Berlin, 21. Juli 2025 – Für das im letzten Jahr beschlossene Qualitätssicherungsverfahren Sepsis hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute das noch ausstehende Indikatorenset beschlossen. Es nennt die konkreten Kennzahlen, mit deren Hilfe in Krankenhäusern ab 1. Januar 2026 die Qualität bei Diagnostik und Therapie der Sepsis beurteilt werden kann. Genutzt werden auch Sozialdaten, die bei den Krankenkassen vorliegen und nicht extra von den Krankenhäusern dokumentiert werden müssen. Das Set besteht aus:
- 3 fallbezogenen Indikatoren
- 7 Kennzahlen, die über die Sozialdaten der Krankenversicherungen abgefragt werden
- 4 einrichtungsbezogenen Indikatoren
Benannt werden sie künftig in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung, Verfahren 20 Diagnostik und Therapie der Sepsis, Anhang I.
Der G-BA folgt damit den Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Es hat das Indikatorenset erarbeitet und in seinem Abschlussbericht vom 30. Juni 2023 ausführlich begründet. Einzig der Indikator „Erhöhung des Pflegegrades nach Sepsis innerhalb von 60 Tagen nach Entlassung“ wurde am Ende nicht übernommen, weil er über die Sozialdaten der Krankenkassen nicht regelhaft erfasst wird.
Ausgenommene Fachabteilungen: G-BA hat präzisiert
Das neue QS-Verfahren Sepsis wird allerdings nicht flächendeckend angewendet werden. Fachabteilungen und Standorte, die nur in Ausnahmefällen Sepsispatientinnen und -patienten behandeln, werden ausgenommen. Im aktuellen Beschluss hat der G-BA sie über den Fachabteilungsschlüssel gelistet (§ 2 Abs. 2). Ausgenommen sind beispielsweise Fachabteilungen der Neonatologie und Pädiatrie, der Psychiatrie sowie der Palliativmedizin.
Das erste Erfassungsjahr 2026 gilt als Testzeitraum für das neue Verfahren. Deshalb werden die Ergebnisse dazu noch nicht krankenhausindividuell veröffentlicht.
Diese Fachnews wurde am 23.07.2025 geändert.
Beschlüsse zu dieser Fachnews
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Themenspezifische Bestimmungen für ein Verfahren 20 – Diagnostik und Therapie der Sepsis
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2026 zu Verfahren 20 (QS Sepsis)
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2026 für das Verfahren 20 (QS Sepsis)