Qualitätssicherung bei Oberschenkelhalsbrüchen: G-BA-Strukturvorgaben wirken
Berlin, 17. Oktober 2025 – Im letzten Jahr wurden über alle Klinikstandorte hinweg im Durchschnitt an 363,32 Tagen die Mindestanforderungen der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) erfüllt. Dies zeigt der neueste Bericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zur Strukturabfrage für das Erfassungsjahr 2024. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Bericht im gestrigen Plenum abgenommen und auf seiner Website veröffentlicht.
890 Klinikstandorte übermittelten für 2024 ihre Daten vollständig. 881 Datensätze konnten in die Auswertung einbezogen werden. 799 Standorte erfüllten alle 26 Mindestanforderungen der Richtlinie ganzjährig. Die Kliniken hatten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch die Möglichkeit, Ausnahmetatbestände geltend zu machen und Abweichungen zu begründen (siehe § 10 der Richtlinie). Hier einige Ergebnisse dazu aus dem Bericht:
- Die Anforderung, dass der/die für die Notfallversorgung bestimmte Arzt/Ärztin über eine Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ verfügt, wurde bundesweit im Durchschnitt an 32,48 Tagen nicht erfüllt. Ab 1. Januar 2026 ist hier kein Ausnahmetatbestand mehr möglich.
- Die Verpflichtung, dass die für die Notfallversorgung benannte Pflegekraft über die Weiterbildung „Notfallpflege“ verfügt, wurde bundesweit im Durchschnitt an 7,1 Tagen nicht erfüllt. Ab 1. Januar 2026 ist hier kein Ausnahmetatbestand mehr möglich.
- Der Ausnahmetatbestand zur Erfüllung der Mindestanforderung „Innere Medizin am Standort“ – er gilt noch bis Ende 2026 – wurde bundesweit an durchschnittlich 1,13 Tagen in Anspruch genommen.
Zum Hintergrund
Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten mit einer nicht intraoperativ verursachten hüftgelenknahen Femurfraktur im Erwachsenenalter versorgen wollen, müssen seit 2023 jährlich stichtagsbezogen in einer Strukturabfrage nachweisen, dass sie die qualitätssichernden Mindestanforderungen dafür erfüllen. Abweichungen müssen sie unverzüglich anzeigen. Sowie die Daten der Erfassungsjahre 2021 bis 2025 vollständig vorliegen, wird der G-BA die QSFFx-Richtlinie evaluieren.