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Ankündigung: Vereinfachtes Inkrafttreten zahlreicher G-BA-Beschlüsse

Berlin, 17. August 2022 – Alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern es reicht aus, sie auf der G-BA-Website zu publizieren. Sie treten unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft. Diese zeit- und ressourcensparende Vereinfachung ermöglicht eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte Änderung der G-BA-Verfahrensordnung, die seit heute gilt. Aktiv nutzen wird der G-BA diese Neuerung aus organisatorischen Gründen aber erst ab dem 1. November 2022.

Für alle normsetzenden Beschlüsse des G-BA ändert sich nichts. Hierzu zählen alle Beschlüsse zur Erstfassung oder Änderung von Richtlinien und Regelungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA. Sie treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung beziehungsweise Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Auch Ausschreibungen erfolgen selbstverständlich weiterhin in den vorgesehenen Blättern und Portalen; Bescheide werden den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zugesandt. Stellungnahmeberechtigte Organisationen werden bei Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens weiterhin direkt angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.

Nicht-normsetzende Entscheidungen, die künftig nur auf der G-BA-Website veröffentlicht werden

Zu den betroffenen, sogenannten nicht-normsetzenden Entscheidungen gehören zum Beispiel*:

  • Aufrufe zur Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen – Aufforderung zur Meldung
  • Veröffentlichung des Kreises stellungnahmeberechtigter Organisationen
  • Einleitung von Stellungnahmeverfahren

So behalten Sie die G-BA-Beschlüsse im Blick

Alle Beschlüsse des G-BA werden wie bisher auf der Website des G-BA veröffentlicht. Abonnentinnen und Abonnenten des kostenlosen G-BA-Infodienstes werden hierzu über die Auswahl folgender Kategorien per Mail informiert:

  • „Bekanntmachung von Beratungsthemen und Ermittlung Stellungnahmeberechtigter“ sowie
  • „In Kraft getretene Beschlüsse“.

Anmeldung zum kostenlosen G-BA-Infodienst

Zudem können sich Interessierte über RSS-Feeds auch thematisch beziehungsweise richtlinienbezogen gezielt über die Veröffentlichung von neuen Beschlüssen informieren lassen: Service RSS-Feeds.


Beschluss zu dieser Fachnews

Geschäfts- und Verfahrensordnung: Effizienzsteigerung für die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

Weiterführende Informationen

*In einer früheren Version wurde in der Liste der nicht-normsetzenden Entscheidungen irrtümlich auch die Aufnahmen von Beratungen und Einholung erster Einschätzungen aufgeführt. Dieses Versehen haben wir am 20.10.2022 korrigiert.