Programm: 16. Qualitätssicherungskonferenz – 27. November 2025

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Plenum

11:00 UhrEröffnung
Moderation: Karin Maag, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
11:10 UhrGrußwort
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Bundesministerium für Gesundheit
11:30 Uhr

Does health care deliver?
Ergebnisse der Patientenindikatoren (PaRIS) in Verbindung mit Erkenntnissen aus dem OECD-Bericht „How Do Health System Features Influence Health System Performance?“

Michael van den Berg, Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)

12:00 Uhr

Standards, Principles and Practice of the International Accreditation Programme (IAP) of the International Society for Quality in Health Care External Evaluation Organisation (ISQua EEA)
Elaine O’ Connor, International Society for Quality in Health Care External Evaluation Association


12:30 bis 13:30 Uhr

Mittagspause


Parallelveranstaltung 1: Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung  Umsetzung der Verfahren

Moderation: N.N., G-BA-Geschäftsstelle

13:30 Uhr

Bericht aus den Stellungnahmeverfahren zu Follow-up QI zum Auswertungsjahr 2025 einschließlich Erfahrungsbericht zur Nutzung der Mandantenfähigen Datenbank
Eva Faltner, Landesarbeitsgemeinschaft Bayern
Anschließend: Diskussion

14:00 Uhr

Bericht aus den Stellungnahmeverfahren zur Patientenbefragung in QS PCI zum Erfassungsjahr 2024: Vom auffälligen QS-Ergebnis zu qualitätsverbessernden Maßnahmen – Herausforderungen bei Patientenbefragungen
Dr. Monika Bücheler, Landesarbeitsgemeinschaft Saarland
Dr. Friedemann Woernle, Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen
Anschließend: Diskussion

14:30 Uhr

Empfehlungen zur Weiterentwicklung von DeQS-Verfahren: Erste Erfahrungen in der Umsetzung
Dr. Björn Misselwitz, Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen
Anschließend: Diskussion

Parallelveranstaltung 2: Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung  Aktuelle Weiterentwicklungen

Moderation: N.N., G-BA-Geschäftsstelle

13:30 Uhr

Neues Qualitätssicherungsverfahren QS Sepsis: Qualitätsindikatoren und die notwendigen Strukturen und Instrumente in der Praxis
Dr. Susanne Eberl, Sana Kliniken
Anschließend: Diskussion

14:00 UhrWeiterentwicklung der qualitativen Beurteilung – erste konzeptionelle Ansätze
N.N., Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
Anschließend: Diskussion
14:30 UhrNeugestaltung des § 17 (DeQS-RL) – Bedeutung für die Umsetzung der QS
Sven Niemeck, G-BA-Geschäftsstelle
Anschließend: Diskussion

Parallelveranstaltung 3: Künstliche Intelligenz und Innovationen in der Gesundheitsversorgung – Chancen und Herausforderungen 

Moderation: N.N., G-BA-Geschäftsstelle

13:30 UhrKünstliche Intelligenz in der Patientenversorgung am Beispiel von SmartHospital.NRW
Dr. Anke Diehl, Universitätsmedizin Essen
Anschließend: Diskussion
14:00 UhrForschungsdatenzentrum Gesundheit: Datennutzungsmöglichkeiten und -perspektiven für die gesetzliche Qualitätssicherung
Dr. Steffen Heß, Forschungsdatenzentrum Gesundheit am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Anschließend: Diskussion
14:30 UhrEntscheidungshilfen für Patientinnen und Patienten
Dr. Klaus Koch, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Anschließend: Diskussion

Parallelveranstaltung 4: Hebammenkreißsäle

Moderation: N.N., G-BA-Geschäftsstelle

13:30 UhrVersorgungsmodell Hebammenkreißsaal – Entwicklung vom Projekt des Verbundes Hebammenforschung zur G-BA-Richtlinie
Renate Nielsen, Deutscher Hebammenverband e. V.
Anschließend: Diskussion
13:50 UhrArbeiten in den Strukturen eines Hebammenkreißsaals (HKS)
Dr. Yvonne Jäger und Kathrin Eichhorn, Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale)
Anschließend: Diskussion
14:10 UhrHebammengeleiteter Kreißsaal aus ärztlicher Sicht
Prof. Dr. Sven Kehl, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des LMU Klinikums
Anschließend: Diskussion
14:40 UhrQualitätssicherung in der hebammengeleiteten Geburtshilfe: Richtlinien und Vorgaben in der ambulanten und stationären Versorgung
Dr. Antje Enekwe, Medizinischer Dienst Bund
Anschließend: Diskussion

15:00 bis 15:30 Uhr

Pause


Parallelveranstaltung 5: MD-Qualitätskontrollen

Moderation: N.N., G-BA-Geschäftsstelle

15:30 UhrQualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes: Vom Einzelfall zum System
Prof. Dr. Ingo Heberlein, Patientenvertretung
Anschließend: Diskussion
15:50 UhrBesonderheiten aus den Kontrollberichten MD-Qualitätskontrollen der QSFFx-RL
Dr. Claudia Moog, Niedersächsische Krankenhausgesellschaft
Anschließend: Diskussion
16:10 UhrMD-Qualitätskontrollen der QSFFx-RL: Ein Beitrag zur Qualitätsverbesserung in der orthogeriatrischen Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur
Dr. Friedemann Ernst, Kompetenz-Centrum Geriatrie der Medizinischen Dienste
Anschließend: Diskussion
16:40 UhrNachweise, Kontrollen und Sanktionen – Wie und durch wen werden die G-BA-Struktur-Richtlinien in der Praxis umgesetzt?
Dorothee Krug, Verband der Ersatzkassen e. V.
Anschließend: Diskussion

Parallelveranstaltung 6: Psychiatrie/Psychosomatik (PPP-RL)

Moderation: N.N., G-BA-Geschäftsstelle

15:30 UhrAusgewählte Ergebnisse der Evaluation der PPP-RL
Dr. Julia Katharina Wolff und Karsten Zich, IGES Institut
Anschließend: Diskussion
16:00 UhrErgebnisse der PPP-Strukturabfrage – Änderungsbedarf und Lösungsansätze aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen
Sinn Kim, Verband der Ersatzkassen e. V.
Anschließend: Diskussion
16:30 UhrBesonderheiten der PPP-RL aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Prof. Dr. Michael Kölch, Universitätsmedizin Rostock
Anschließend: Diskussion

Parallelveranstaltung 7: Patientenorientierung

Moderation: N.N., G-BA-Geschäftsstelle

15:30 UhrInsights into the use of Patient-Reported Outcomes in clinical practice
Prof. Devin Peipert, PhD, University of Birmingham
Anschließend: Diskussion
16:15 UhrWelche Versorgungsinformationen werden in der Unabhängigen Patientenberatung nachgefragt – was sind die offenen Bedarfe?
Johannes Strotbek, Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Anschließend: Diskussion

Parallelveranstaltung 8: Konzepte und neue Ansätze für die Qualitätssicherung

Moderation: N.N., G-BA-Geschäftsstelle

15:30 UhrErfahrungen mit den Qualitätsprüfungen in der Langzeitpflege – Umsetzung eines beratungsbasierten Ansatzes
Frank Schlerfer, Careproof
Anschließend: Diskussion
16:00 UhrDatenschatz aus der QS: Hintergrund, Erfahrungen und Ergebnisse zur sekundären Datennutzung des G-BA
Markus Anders, IQTIG
Anschließend: Diskussion
16:30 UhrWarum Deutschland ein Geburtenregister braucht
Dr. Dagmar Hertle, BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung
Prof. Dr. Günther Heller, IQTIG
Anschließend: Diskussion

Programmdetails für den 28. November 2025

Ergänzende Informationen zu einzelnen Vorträgen

Plenum, 11:00 bis 12:30 Uhr

Does health care deliver?
Ergebnisse der Patientenindikatoren (PaRIS) in Verbindung mit Erkenntnissen aus dem OECD-Bericht „How Do Health System Features Influence Health System Performance?“
Michael van den Berg, Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)

Effective healthcare systems improve people’s lives – but how do we know if they really do? We can’t improve what we don’t measure. OECD’s Patient-Reported Indicator Surveys (PaRIS) sets a new international standard for measuring outcomes and experiences directly from patients with chronic conditions. As the largest international initiative of its kind, with over 107 000 patients in 19 countries, PaRIS provides unique insights to support better, more people-centred policies.


Parallelveranstaltung 1: Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung – Umsetzung der Verfahren, 13:30 bis 15:00 Uhr

Bericht aus den Stellungnahmeverfahren zu Follow-up QI zum Auswertungsjahr 2025 einschließlich Erfahrungsbericht zur Nutzung der Mandantenfähigen Datenbank
Eva Faltner, Landesarbeitsgemeinschaft Bayern

Wie sieht ein sinnvolles und praxisorientiertes Stellungnahmeverfahren zu Follow-up QI aus? Wie können wir gezielt qualitätsverbessernde Maßnahmen ableiten und die Leistungserbringer damit unterstützen? Welche Herausforderungen sind zu bewältigen und welche Möglichkeiten bietet die Mandatenfähige Datenbank des IQTIG? Der Vortrag gibt einen Einblick aus der gelebten Praxis der LAG Bayern.

Bericht aus den Stellungnahmeverfahren zur Patientenbefragung in QS PCI zum Erfassungsjahr 2024: Vom auffälligen QS-Ergebnis zu qualitätsverbessernden Maßnahmen – Herausforderungen bei Patientenbefragungen
Dr. Monika Bücheler, Landesarbeitsgemeinschaft Saarland
Dr. Friedemann Woernle, Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen

Im Stellungnahmeverfahren zu den komplex aufgebauten Indikatoren der Patientenbefragungen im Verfahren QS PCI liegt der Fokus im Gegensatz zu allen anderen Stellungnahmeverfahren vor allem auf der Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen. Es geht also weniger um eine qualitative Bewertung der Leistungserbringer. Eine solche Bewertung ist zum einen nicht notwendig, zum anderen lässt sie sich mit dem momentan vorhandenen Bewertungsschema auch nicht abbilden. Für das Stellungnahmeverfahren ist es deshalb erforderlich, die gewohnten technischen und administrativen Abläufe auf Ebene der Landesarbeitsgemeinschaften und deren Fachkommissionen neu zu denken und entsprechend umzusetzen. Hierüber soll aus Sicht von LAG-Geschäftsstellen berichtet werden. Zudem sollen sowohl der Umgang von LAGen mit den Empfehlungen des IQTIG für die Ausgestaltung des Stellungnahmeverfahrens als auch die inhaltlichen Erkenntnisse aus dem ersten regulären Stellungnahmeverfahren im Bereich Patientenbefragungen vorgestellt werden.

Empfehlungen zur Weiterentwicklung von DeQS-Verfahren: Erste Erfahrungen in der Umsetzung
Dr. Björn Misselwitz, Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen

Der Beschluss des G-BA über Eckpunkte zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung fordert u. a. Maßnahmen zur Reduktion des Aufwandes. Dies zielt primär auf eine mögliche Verringerung des Dokumentationsaufwandes bei den Leistungserbringern im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung ab. Aber auch die Landesarbeitsgemeinschaften und die Bundesstelle profitieren ggf. von einer Weiterentwicklung im Sinne der Streichung von ungeeigneten Qualitätsindikatoren. Damit reduziert sich der Aufwand in den Geschäftsstellen bzw. der Bundesstelle zur Durchführung der Stellungnahmeverfahren. Bereits die Umsetzung der Empfehlung zu den ersten drei Verfahren hat sich auf das Stellungnahmeverfahren im Jahr 2024 ausgewirkt, da für das Auswertungsjahr (AJ) 2024 Referenzbereiche für ungeeignete Indikatoren ausgesetzt wurden. In dem Vortrag soll u. a. die Aufwandsreduktion, auch prospektiv für die weiteren Empfehlungen, anhand der vorliegenden Daten aus dem QS-Ergebnisbericht (QSEB) quantifiziert werden. Weiterhin wird in dem Beitrag auch auf die gestrichenen, die weiter bestehenden und zur Weiterentwicklung empfohlenen Qualitätsindikatoren hinsichtlich ihrer Bedeutung im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens eingegangen.


Parallelveranstaltung 2: Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung – Aktuelle Weiterentwicklungen, 13:30 bis 15:00 Uhr

Neues Qualitätssicherungsverfahren QS Sepsis: Qualitätsindikatoren und die notwendigen Strukturen und Instrumente in der Praxis
Dr. Susanne Eberl, Sana Kliniken

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) wurde um das QS-Verfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ ergänzt. Ab dem 1.1.2026 sind Krankenhäuser zu einer fall- und einrichtungsbezogenen Erfassung von Sepsisfällen verpflichtet. Die Verbindung der Sepsisdaten mit Sozialdaten bei den Krankenkassen ermöglicht eine Follow-up-Darstellung der Behandlungsergebnisse. Das Konzept des QS-Verfahrens beinhaltet Anforderungen an die Strukturen und Prozesse der Sepsisfrüherkennung, -diagnostik und -behandlung, insbesondere an ein multiprofessionelles, eng abgestimmtes Team unterschiedlicher Berufsgruppen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Hygiene, Medizincontrolling und Qualitätssicherung. Eine gute Vorbereitung auf das neue Verfahren ist daher essentiell.

Neugestaltung des § 17 (DeQS-RL) – Bedeutung für die Umsetzung der QS
Sven Niemeck, G-BA-Geschäftsstelle

Teil 1 § 17 DeQS-RL ist die zentrale Norm für die Bewertung von Auffälligkeiten und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Landesarbeitsgemeinschaften und die Bundesstelle bei der datengestützten Qualitätssicherung. Mit Beschluss des G-BA vom 19. Dezember 2024 wurde Teil 1 § 17 DeQS-RL neu gefasst. Mit der Neufassung wurden gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung und Prüfung von Qualitätsanforderungen und entsprechende Vorgaben der Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie (QFD-RL) des G-BA in der DeQS-RL nachvollzogen und Vorgaben zum Verfahren sowie zur Strukturierung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verfahrensbeteiligten überarbeitet. Der Vortrag informiert über diese Änderungen im Vergleich zur bisher geltenden Fassung von Teil 1 § 17 DeQS-RL.


Parallelveranstaltung 3: Künstliche Intelligenz und Innovationen in der Gesundheitsversorgung – Chancen und Herausforderungen, 13:30 bis 15:00 Uhr

Entscheidungshilfen für Patientinnen und Patienten
Dr. Klaus Koch, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Patientinnen und Patienten stehen oft vor Entscheidungen, in denen mehrere Optionen infrage kommen, ohne dass es eine klare „beste“ Wahl gibt. Dann können Entscheidungshilfen unterstützen: Sie fassen die Möglichkeiten knapp und verständlich zusammen, erläutern Vor- und Nachteile und helfen bei der Klärung der Präferenzen. Gesundheitsprofessionen unterstützen sie zudem im Praxisalltag bei Beratung und Aufklärung. In Deutschland steht mittlerweile eine breite Auswahl von Entscheidungshilfen zur Verfügung.


Parallelveranstaltung 4: Hebammenkreißsäle, 13:30 bis 15:00 Uhr

Arbeiten in den Strukturen eines Hebammenkreißsaals (HKS)
Dr. Yvonne Jäger und Kathrin Eichhorn, Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale)

Wir stellen die praktische Umsetzung eines "Hebammenkreißsaals" in unserem Perinatalzentrum Level I als additives Betreuungsmodell vor. Dabei steht das Ziel einer frauenzentrierten, individuellen, interventionsarmen und sicheren Geburtsbegleitung im Vordergrund unter bedarfsorientiertem Einsatz personeller Ressourcen.

Qualitätssicherung in der hebammengeleiteten Geburtshilfe: Richtlinien und Vorgaben in der ambulanten und stationären Versorgung
Dr. Antje Enekwe, Medizinischer Dienst Bund

Durch eine Qualitätssicherungsrichtlinie für Hebammenkreißsäle werden nun erstmals einheitliche Vorgaben für eine hebammengeleitete Geburtshilfe im klinischen Setting festgelegt.

Im ambulanten, außerklinischen Sektor ist die Qualitätssicherung in der hebammengeleiteten Geburtshilfe seit Jahren über den Hebammenhilfevertrag und den Ergänzungsvertrag für Geburtshäuser etabliert. Die Auswertung der Perinataldaten sowie weiterer Parameter erfolgt dabei über die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG) und hier insbesondere über die multidisziplinär besetzte QUAG-Fallkonferenz.


Parallelveranstaltung 5: MD-Qualitätskontrollen, 15:30 bis 17:00 Uhr

Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes: Vom Einzelfall zum System
Prof. Dr. Ingo Heberlein, Patientenvertretung

Schon immer gab es Prüfungen: In der ambulanten Versorgung gibt es seit langem die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten und seltener auch Einzelfallprüfungen, in der stationären Versorgung die Aufnahme- und Verweildauerprüfungen. Mit dem alten § 275a SGB V kam das Modellvorhaben Fehlbelegungsprüfung. Das setzte § 17c KHG fort. Mit der Veränderung des Vergütungssystems entwickelte sich als weiterer Zweig die Rechnungsprüfung. Unser Gegenstand ist das alles nicht, sondern die Prüfung auf Einhaltung von Qualitätsanforderungen. Sie akzentuiert diesen Ansatz zu etwas vermeintlich ganz Neuem. Dabei geht es zunächst darum, dass von allen Leistungen, wo auch immer erbracht, bestimmte Eigenschaften erwartet werden. Die Anbieter sagen Qualitäten, also Eigenschaften zu. Der MD prüft, ob die Zusagen eingehalten werden. Das ist zunächst trivial. Unter den Bedingungen des Versorgungssystems GKV wird daraus ein außerordentlich komplexes Geschehen, das ein Eigenleben entfaltet und selbst der laufenden Überprüfung bedarf.

Besonderheiten aus den Kontrollberichten MD-Qualitätskontrollen der QSFFx-RL
Dr. Claudia Moog, Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Die MD-Prüfungen nach der MD-QK-Richtlinie zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) zeigen: Bereits kleinere Abweichungen können zu negativen Kontrollberichten führen – mit der Folge, dass betroffene Krankenhäuser vorübergehend keine Patientinnen oder Patienten mit hüftgelenksnahen Femurfrakturen versorgen dürfen.

MD-Qualitätskontrollen der QSFFx-RL: Ein Beitrag zur Qualitätsverbesserung in der orthogeriatrischen Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur
Dr. Friedemann Ernst, Kompetenz-Centrum Geriatrie der Medizinischen Dienste

Im Jahr 2024 fanden erstmalig anlassbezogene Qualitätskontrollen der Medizinischen Dienste zur QSFFx-RL des G-BA statt. Im Fokus stand hier u.a. die orthogeriatrische Kooperation. Bei einem positiven geriatrischen Screening soll auf Anforderung frühzeitig ein geriatrisches Konsil erfolgen. Der Beitrag reflektiert die Herausforderungen der Krankenhäuser und die Umsetzung der QSFFx-RL vor dem Hintergrund der MD-Qualitätskontrollen.

Nachweise, Kontrollen und Sanktionen – Wie und durch wen werden die G-BA-Struktur-Richtlinien in der Praxis umgesetzt?
Dorothee Krug, Verband der Ersatzkassen e. V.

Die Struktur-Richtlinien des G-BA haben im Kontext der Qualitätssicherung in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Es erfolgt eine sukzessive Digitalisierung der Nachweisverfahren, begleitet von systematischen Kontrollen der Erfüllung sowie Sanktionierung bei Verstößen. Der vdek erläutert aus Sicht der Ersatzkassen zentrale Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung. Abschließend wird ein Ausblick darauf gegeben, wie die geplante Krankenhausreform mit ihren Leistungsgruppen und Qualitätskriterien und die Struktur-Richtlinien miteinander zusammenwirken können.


Parallelveranstaltung 6: Psychiatrie/Psychosomatik (PPP-RL), 15:30 bis 17:00 Uhr

Ausgewählte Ergebnisse der Evaluation der PPP-RL
Dr. Julia Katharina Wolff, IGES Institut

Im Rahmen der Evaluation der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) gemäß § 15 PPP-RL wurde ein umfassender erster Abschlussbericht auf Basis von Befragungen der zentralen Akteure und mehrerer Sekundärdatenquellen erstellt. Untersucht wurden die Umsetzung der Instrumente der PPP-RL, Umsetzungshürden und förderliche Bedingungen sowie Auswirkungen der PPP-RL auf die Versorgungsstrukturen und die Patientenversorgung. Entlang von ausgewählten Ergebnissen werden die zentralen Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen des ersten Abschlussberichts der Evaluation dargestellt. Zudem wird ein Ausblick auf die noch bis zum Jahr 2027 laufende Evaluation gegeben.

Ergebnisse der PPP-Strukturabfrage – Änderungsbedarf und Lösungsansätze aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen
Sinn Kim, Verband der Ersatzkassen e. V.

Die PPP-Richtlinie ist nach intensiver fachlicher Beratung und unter Einbeziehung vielfältiger Expertise zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und seither mehrfach weiterentwickelt worden. Ihre grundsätzliche Relevanz war dabei stets Gegenstand kontroverser Diskussionen – eine Debatte, die jüngst durch ein Urteil des Bundessozialgerichts eine klare Einordnung erfahren hat. Der vdek gibt Einblicke in die Auswertung der Strukturabfragen und Kontrollergebnisse und zeigt auf, welche Erkenntnisse daraus gewonnen werden können.

Besonderheiten der PPP-RL aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Prof. Dr. Michael Kölch, Universitätsmedizin Rostock

Die PPP-RL legt auch für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP) die personelle Mindestbesetzung fest. Da Kliniken für KJPP in den meisten Fällen kleine Einheiten darstellen, können Ausfälle schnell zu einer Unterschreitung führen. Auch die fachlich sinnvolle Dezentralisierung mit wohnortnahen Tageskliniken stellt eine Herausforderung hinsichtlich der Einhaltung der PPP-RL dar. Der Vortrag wird die Besonderheiten der KJPP hinsichtlich der PPP-RL darstellen.


Parallelveranstaltung 7: Patientenorientierung, 15:30 bis 17:00 Uhr

Insights into the use of Patient-Reported Outcomes in clinical practice
Prof. Devin Peipert, PhD, University of Birmingham

Patient-reported outcome measures (PROMs) have the potential to improve routine clinical care for patients, heath care providers, and health systems. This talk will discuss the increasing ability to administer PROMs electronically and include the responses in the electronic patient record, opening-up potential to capture health concerns in real time between scheduled clinic visits. This digital capacity in turn can create efficiencies in patient management that reduce burdens on providers and patients. In addition, approaches for leveraging PROMs to help steer treatment plans towards patients’ interests and needs will be reviewed. The talk will make recommendations based on current evidence.

Welche Versorgungsinformationen werden in der Unabhängigen Patientenberatung nachgefragt – was sind die offenen Bedarfe?
Johannes Strotbek, Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Navigationale Gesundheitskompetenz wächst nicht von alleine. Mit diesem Beitrag sollen (Versorgungs-)Informationsbedarfe von Patientinnen und Patienten erörtert und mögliche Wege diskutiert werden, wie eine bessere Patienteninformation gelingen kann.


Parallelveranstaltung 8: Konzepte und neue Ansätze für die Qualitätssicherung, 15:30 bis 17:00 Uhr

Erfahrungen mit den Qualitätsprüfungen in der Langzeitpflege – Umsetzung eines beratungsbasierten Ansatzes
Frank Schlerfer, Careproof

Beratung als Fundament einer zielgerichteten Qualitätsentwicklung – nur eine Worthülse oder tatsächlich ein wirksames Instrument in einer Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen? Die Erfahrungen aus 40.000 durchgeführten Qualitätsprüfungen von Careproof – dem Prüfdienst der PKV – bilden die Basis für einen differenzierten Blick auf Stärken und Schwächen eines beratungsorientierten Prüfansatzes. Die Perspektive eines Prüfdienstes, aber auch die Sichtweise von geprüften Einrichtungen geben Einblicke in ein Prüfsystem, dem wir alle gerne Vertrauen schenken möchten.

Datenschatz aus der QS: Hintergrund, Erfahrungen und Ergebnisse zur sekundären Datennutzung des G-BA
Markus Anders, IQTIG

Gemäß § 137a Abs. 10 SGB V können Daten der datengestützten einrichtungsbezogenen Qualitätssicherung auch durch Dritte für wissenschaftliche Forschung und die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung genutzt werden. Der Vortrag stellt die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen und das zugehörige Antragsverfahren vor, gibt Einblick in den Ablauf der Bearbeitung genehmigter Anträge und präsentiert einen Überblick zu den bislang eingegangenen und durch das IQTIG ausgewerteten Anträgen.

Warum Deutschland ein Geburtenregister braucht
Dr. Dagmar Hertle, BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung
Prof. Dr. Günther Heller, IQTIG

In Deutschland ist die Datenlage rund um die Geburt unvollständig und zersplittert oder Daten werden nicht gemäß internationaler Standards erhoben, wie z. B. die Müttersterblichkeit. Auch zur ambulanten Versorgungsqualität oder zum Erleben der Schwangeren und Mütter fehlen Informationen. Deutschland ist weder in der Versorgungsforschung, noch bei der Abbildung von Sektoren oder leistungserbringerübergreifenden Versorgungsqualität und den Outcomes international anschlussfähig. Darüber hinaus drohen erhebliche Einschnitte in den qualitätsbasierten Datenerhebungen, wobei diese Daten eine Bedeutung in Deutschland haben, die über die Zwecke der Qualitätssicherung weit hinausgehen. Die Arbeitsgruppe zum Nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ schlägt deshalb den stufenweisen Aufbau eines Geburtenregisters vor, der beruhend auf der Zusammenführung und Ergänzung der vorhandenen Daten aufwandsarm gestaltet werden kann.

BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung – Unterarbeitsgruppe Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“: Warum Deutschland ein Geburtenregister braucht