Fest­be­trags­grup­pen­bil­dung

Der Fest­be­trag eines Arznei­mit­tels legt fest, bis zu welchem Betrag die gesetz­li­chen Kran­ken­kassen ein Fertig­arz­nei­mittel einer Wirk­stoff­gruppe – den soge­nannten Fest­be­trags­gruppen – bezahlen.

Das Fest­be­trags­system wurde mit dem Gesund­heits­re­form­ge­setz (GRG) im Jahr 1988 einge­führt, um dem Anstieg der Arznei­mit­tel­aus­gaben zu begegnen. Es handelt sich hierbei um ein reines Preis­re­gu­lie­rungs­in­stru­ment, das weder eine Verord­nungs­ein­schrän­kung noch einen -​ausschluss darstellt.

Bildung von Fest­be­trags­gruppen und Fest­le­gung der Vergleichs­größen

Zunächst bestimmt der G-BA Wirk­stoff­gruppen, für die Fest­be­träge fest­ge­legt werden können (Anlage IX der Arzneimittel-​Richtlinie/AM-RL). Fest­be­trags­gruppen enthalten nur Wirk­stoffe und keine Namen von Fertig­arz­nei­mit­teln. Bei den Fest­be­trags­gruppen gibt es verschie­dene Stufen:

  • Arznei­mittel mit denselben Wirk­stoffen (Stufe 1),
  • Arznei­mittel mit pharmakologisch-​therapeutisch vergleich­baren Wirk­stoffen, insbe­son­dere mit chemisch verwandten Stoffen (Stufe 2) und
  • Arznei­mittel mit thera­peu­tisch vergleich­barer Wirkung, insbe­son­dere Arznei­mit­tel­kom­bi­na­tionen (Stufe 3).

Der G-BA ermit­telt daraufhin die notwen­digen rech­ne­ri­schen mitt­leren Tages- oder Einzel­dosen oder anderen geeig­neten Vergleichs­größen, die in die spätere konkrete Errech­nung der Fest­be­träge mit einfließen.

Fest­be­trags­gruppen müssen als Bestand­teil der Arzneimittel-​Richtlinie des G-BA dem allge­mein aner­kannten Stand der medi­zi­ni­schen Erkennt­nisse entspre­chen und deshalb in geeig­neten Zeit­ab­ständen über­prüft werden.

Darüber hinaus erfolgt regel­mäßig eine Aktua­li­sie­rung der Vergleichs­größen durch eine rech­ne­ri­sche Anpas­sung auf Grund­lage der zuletzt verfüg­baren Jahres­daten. In Anlage X der Arzneimittel-​Richtlinie finden sich die Fest­be­trags­gruppen von Arznei­mit­teln, bei denen die Vergleichs­größen nach einem fest­ge­legten Verfahren aktua­li­siert werden. Nach Aktua­li­sie­rung der Vergleichs­größen passt der GKV-​Spitzenverband in der Regel die Fest­be­trags­höhe an.

Fest­le­gung und Veröf­fent­li­chung der jeweils aktu­ellen Fest­be­träge

Der GKV-​Spitzenverband setzt die Fest­be­träge fest. Er erstellt 14-​täglich Über­sichten über sämt­liche Fest­be­träge und den ggf. von der Pati­entin oder dem Pati­enten selbst zu zahlenden Diffe­renz­be­trägen. Auf der Website des Bundes­in­sti­tuts für Arznei­mittel und Medi­zin­pro­dukte (BfArM) finden Sie die Arznei­mittel mit Fest­be­trag und den aktu­ellen Preis­an­gaben:

Arzneimittel-​Festbeträge: Festbetrags-​Recherchen