Anlage X: Aktualisierung von Vergleichsgrößen

Anlage zur Richtlinie:
Arzneimittel-Richtlinie
Letzte Änderung:
28.03.2023

Weiterführende Informationen

Nach § 35 Abs. 1 SGB V bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können. Seine Aufgabe ist es in diesem Zusammenhang außerdem, die nach Absatz 3 notwendigen rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder andere geeignete Vergleichsgrößen zu ermitteln. Die Aktualisierung der Vergleichsgrößen erfolgt durch eine Anpassung auf der Grundlage der jeweils aktuellen Jahresdaten des GKV-Arzneimittelindexes. Dabei handelt es sich um ein rein rechnerisches Verfahren.