Früherkennung von Krebserkrankungen

Erwachsene Versicherte haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Der G-BA legt dazu in zwei Richtlinien das Nähere fest, beispielsweise die Anspruchsvoraussetzungen, den ärztlichen Leistungsumfang, die Untersuchungsintervalle und die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse.

In den Richtlinien ist das Nähere zur Früherkennung der folgenden Krebserkrankungen geregelt:

  • Brustkrebs (Mammografie-Screening sowie klinische Untersuchung der Brust)
  • Darmkrebs
  • Gebärmutterhalskrebs
  • Hautkrebs
  • Prostatakrebs

Programm zur Früherkennung von Darmkrebs

Die Früherkennung von Darmkrebs wird als organisiertes Screening angeboten. Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich Krankenversicherten ab dem Alter von 50 Jahren.

Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) wird als organisiertes Screeningprogramm angeboten. Unabhängig von den im organisierten Programm vorgegebenen Untersuchungsabständen haben Frauen ab einem Alter von 20 Jahren wie bisher jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung, wenn diese nicht bereits als jährlicher Programmbestandteil erbracht wurde.

Brustkrebs-Früherkennung – Mammographie-Screening-Programm

Zur Früherkennung von Brustkrebs haben Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Röntgen-Mammographie. Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 gilt dieser Anspruch bis zum Alter von 75 Jahren.