Programm zur Früh­erken­nung von Darm­krebs

Die Inhalte des Programms zur Früh­erken­nung von Darm­krebs regelt der G-BA in der Richt­linie über die Durch­füh­rung der orga­ni­sierten Krebs­früh­erken­nungs­pro­gramme (oKFE-RL).

Beratungs-​ und Unter­su­chungs­an­ge­bote für Versi­cherte ab 50 Jahren

Anspruchs­be­rech­tigt sind alle gesetz­lich kran­ken­ver­si­cherten Personen ab dem Alter von 50 Jahren. Ab diesem Zeit­punkt besteht auch ein einma­liger Anspruch auf eine ärzt­liche Bera­tung über Ziel und Zweck des Programms zur Früh­erken­nung von Darm­krebs. Die Bera­tung kann von allen Vertrags­ärz­tinnen und Vertrags­ärzten ange­boten werden, die Darmkrebs-​Früherkennungs- oder Gesund­heits­un­ter­su­chungen durch­führen.

Die Unter­su­chungen im Über­blick:

Derzeit gibt es zwei Unter­su­chungen zur Darmkrebs-​Früherkennung, die Darm­spie­ge­lung (Kolo­skopie) und den Stuhl­test auf nicht sicht­bares, soge­nanntes okkultes Blut im Stuhl. Mit der Kolo­skopie können auch bereits Krebs­vor­stufen früh entdeckt und direkt entfernt werden, bevor sie sich zu bösar­tigen Tumoren weiter­ent­wi­ckeln können.

  • Darm­spie­ge­lung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darm­spie­ge­lung (Kolo­skopie) im Abstand von zehn Jahren durch­führen lassen.
  • Stuhl­test: Alter­nativ zur Darm­spie­ge­lung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhl­test machen.

Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darm­spie­ge­lung gegen eine zweite entscheidet, kann statt­dessen Stuhl­tests machen. Bei auffäl­ligen Stuhl­tests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darm­spie­ge­lung zur weiteren Abklä­rung.

Regel­mä­ßige Einla­dungen und ausführ­liche Versi­cher­ten­in­for­ma­tionen

Alle Versi­cherten werden mit Errei­chen des Alters von 50 Jahren von ihrer Kran­ken­kasse zur Teil­nahme am Darmkrebs-​Screening einge­laden. Weitere Einla­dungen erfolgen – sofern Versi­cherte nicht wider­spre­chen – jeweils mit dem Errei­chen des Alters von 55, 60 und 65 Jahren. Gemeinsam mit dem Einla­dungs­schreiben wird eine Versi­cher­ten­in­for­ma­tion verschickt. Die Versi­cher­ten­in­for­ma­tion legt ausführ­lich die Vor- und Nach­teile der Teil­nahme an der Darmkrebs-​Früherkennung, die verschie­denen Unter­su­chungs­mög­lich­keiten und den Ablauf der Unter­su­chungen dar. Aufgrund der unter­schied­li­chen Risi­ko­pro­file stellt der G-BA für Frauen(PDF 258,30 kB) und Männer(PDF 262,45 kB) je eine eigene Fassung der Versi­cher­ten­in­for­ma­tion bereit. Zusätz­lich auch als Leichte-​Sprache-Version für Frauen(PDF 323,40 kB) bzw. Männer(PDF 324,77 kB).

Anspruchs­be­rech­tigte können auch ohne eine Einla­dung der Kran­ken­kasse die Beratungs-​ und Unter­su­chungs­an­ge­bote des Programms inner­halb der vorge­ge­benen Abstände wahr­nehmen.

Evalua­tion des Programms

Um die Qualität des Programms zur Früh­erken­nung von Darm­krebs über­wa­chen und verbes­sern zu können, werden zuver­läs­sige Infor­ma­tionen über alle Prozesse und Ergeb­nisse des Programms benö­tigt.

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Sekun­däre Daten­nut­zung

Daten, die zur Evalua­tion erhoben werden, können in anony­mi­sierter Form auf Antrag auch für die wissen­schaft­liche Forschung genutzt werden.

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