Psychotherapie und psychiatrische Versorgung
Psychotherapie als ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst die Behandlung seelischer Krankheiten. Als seelische Krankheit wird dabei eine krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen verstanden. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch die Patientin oder den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.
Gesetzlich Versicherte haben bei einer psychischen Erkrankung – beispielsweise Depression, Angst- und Zwangsstörung oder Schizophrenie – Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und Methoden zum ambulanten Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können, legt der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie fest.
Speziell für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen, die häufig wichtige Lebensbereiche wie Familie oder Beruf nicht mehr alleine meistern können, wird seit Juli 2022 ein neues Angebot aufgebaut: Berufsgruppenübergreifende Netzverbünde bieten eine sogenannte Komplexversorgung an. Die Details hat der G-BA in der Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung (KSVPsych-RL) festgelegt.
Im März 2024 legte der G-BA zudem die Grundlagen für ein spezielles Versorgungsangebot für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischem und psychotherapeutischem Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL). Mit seinen Regelungen zielt der G-BA auch auf eine bessere Zusammenarbeit an den Schnittstellen der unterschiedlichen Behandlungs- und Hilfesysteme und bei der Überleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Erwachsenenversorgung.