Externe ambulante Qualitätssicherung
Zu ausgewählten Leistungen werden in allen Arztpraxen, die diese zulasten der GKV anbieten, bestimmte Daten flächendeckend nach den gleichen Kriterien erfasst und ausgewertet. Im vertragsärztlichen Bereich gibt es einrichtungsübergreifende externe Qualitätssicherung bislang nur für die Dialyse. Die entsprechende Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse des G-BA ist seit 2006 in Kraft.
Im zahnärztlichen Bereich gibt es derzeit noch keine externe Qualitätssicherung. Ein entsprechendes Verfahren befindet sich in der Entwicklung.