Ermittlung der personellen Mindestvorgaben – ein Beispiel

Grafische Darstellung eines Beispiels zur Ermittlung der personellen Mindestvorgaben für Psychiatrie und Psychosomatik: Bei der Ermittlung der personellen Mindestvorgaben wird nach Art und Schwere der zu behandelnden Krankheiten und nach Behandlungsbereich differenziert. Dafür hat der G-BA den Anteil aller an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen in Minutenwerten festgelegt. Hier ein Beispiel: Patientin, 47 Jahre, mit chronisch-rezidivierender Schizophrenie mit akuter paranoid-halluzinatorischer Symptomatik und insulinplichtigem Diabetes mellitus mit diabetischen Folgeschädigungen und unzureichender Stoffwechsellage. Die medikamentöse Behandlung kann wegen der Multimorbidität nur langsam einschleichend und unter ständiger ärztlicher Kontrolle unter Bezug auf die Komorbidität vorgenommen werden. Die Eingruppierungsempfehlung lautet A4, langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfacherkrankter. Behandlungsbereich: Allgemeine Psychiatrie. Die Zeitwerte für die Patientin betragen insgesamt 1 418 Minuten pro Woche und setzen sich folgendermaßen zusammen: Bewegungstherapeuten/innen: 27, Sozialarbeiter/innen: 59, Ärzte/innen: 132, Pflegefachpersonen: 1 012, Psychologen/innen: 75, Spezialtherapeuten/innen: 113. Quelle: Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, § 6 sowie Anlage 2. Die Minutenwerte finden sich in Anlage 1. G-BA, November 2021.