Zahnersatz-Richtlinie

Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

Die Richtlinie regelt die Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen durch die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten.


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