Zahnersatz-Richtlinie

Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

Die Richtlinie regelt die Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen durch die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten.

In Kraft getreten am:
04.05.2016
Geändert am:
18.02.2016 BAnz AT 03.05.2016 B1
Fassung vom:
08.12.2004 BAnz. Nr. 54 (S. 4094) vom 18.03.2005

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