Behand­lung von Parodon­ta­l­erkran­kungen

Parodon­ta­l­erkran­kungen sind Erkran­kungen des Gewebes und der Knochen im Gebiss, die für den Halt der Zähne verant­wort­lich sind. Zu den häufigsten gehört die Parodon­titis, eine durch Bakte­rien hervor­ge­ru­fene Entzün­dung. Ziel der zahn­me­di­zi­ni­schen Behand­lung ist es, die Entzün­dung zum Abklingen zu bringen. Es soll ein Fort­schreiten der Erkran­kung und damit ein mögli­cher Zahn­ver­lust verhin­dert werden.

Ein erstes Scree­ning auf Parodon­ta­l­erkran­kungen und der Behand­lungs­um­fang bei akuten und leichten Verläufen sind in der vertrags­zahn­ärzt­li­chen Behand­lungs­richt­linie des G-BA defi­niert. Für schwie­rige Erkran­kungs­ver­läufe ermög­licht die soge­nannte PAR-​Richtlinie eine syste­ma­ti­sche Diagnostik und Behand­lung.

Syste­ma­ti­sche Diagnostik und Behand­lung der schweren Parodon­titis

Schritt 1: Bestim­mung von Schwe­re­grad und Risi­ko­fak­toren

Zahn­ärz­tinnen und Zahn­ärzte prüfen vor der Thera­pie­pla­nung, welches Stadium und welchen Schwe­re­grad die Erkran­kung hat, und erfragen für den Krank­heits­ver­lauf rele­vante Risi­ko­fak­toren wie z. B. Diabetes mellitus und Rauchen. Ist bei der Pati­entin oder dem Pati­enten eine syste­ma­ti­sche Behand­lung notwendig, werden in einem Aufklärungs-​ und Thera­pie­ge­spräch die weiteren Schritte bespro­chen.

Schritt 2: Therapie

In Abhän­gig­keit von Stadium und Grad der Erkran­kung sind eine anti­in­fek­tiöse und ggf. auch eine chir­ur­gi­sche Therapie möglich. Bei der anti­in­fek­tiösen Therapie werden in den tiefen Zahn­fleisch­ta­schen alle erreich­baren weichen und harten Beläge besei­tigt. Zudem erhalten die Pati­en­tinnen und Pati­enten eine Aufklä­rung zur Mund­hy­giene und eine prak­ti­sche Anlei­tung. Ist die Verlaufs­form der Parodon­titis beson­ders schwer, kann zusätz­lich eine Anti­bio­ti­ka­the­rapie ange­zeigt sein, um den Entzün­dungs­pro­zess zu beenden. Nach Abschluss der anti­in­fek­tiösen Therapie prüft die Zahn­ärztin oder der Zahn­arzt, ob an einzelnen Zähnen auch noch eine chir­ur­gi­sche Therapie notwendig ist.

Schritt 3: Siche­rung des Behand­lungs­er­folgs

Als Teil des syste­ma­ti­schen Behand­lungs­kon­zeptes beginnt drei bis sechs Monate nach der anti­in­fek­tiösen und ggf. chir­ur­gi­schen Therapie die unter­stüt­zende Parodon­ti­ti­sthe­rapie (UPT). Ziel der zwei­jäh­rigen UPT ist es, den Behand­lungs­er­folg möglichst lang­fristig zu sichern. Die UPT umfasst beispiels­weise die Zahn­rei­ni­gung und die Befund­kon­trolle und kann – je nach dem Schwe­re­grad der Erkran­kung – in einem Mindest­ab­stand von drei, fünf oder zehn Monaten erfolgen.

Bild mit Text: 20 Prozent der erwachsenen Deutschen ab 35 leiden an einer schweren, dringend behandlungsbedürftigen Parodontitis. Quelle: KZBV

Die syste­ma­ti­sche Behand­lung von Parodon­titis und anderer Parodon­ta­l­erkran­kungen gemäß der neuen PAR-​Richtlinie muss von der gesetz­li­chen Kran­ken­kasse des Pati­enten oder der Pati­entin vorab geneh­migt werden. Darum kümmert sich die Zahn­ärztin oder der Zahn­arzt. Näheres über das Antrags-​ bzw. Geneh­mi­gungs­ver­fahren wird im Bundesmantelvertrag-​Zahnärzte (BMV-Z) gere­gelt.

Bedarfs­ge­rechtes Angebot für pfle­ge­be­dürf­tige und behin­derte Menschen

Für Menschen, die pfle­ge­be­dürftig sind oder aufgrund ihrer Behin­de­rung Einglie­de­rungs­hilfe beziehen, gibt es ein bedarfs­ge­recht zuge­schnit­tenes Angebot der syste­ma­ti­schen Parodon­ti­ti­sthe­rapie. Die Leis­tungen sind in der vertrags­zahn­ärzt­li­chen Behand­lungs­richt­linie veran­kert. Sie können in Anspruch genommen werden, wenn die Mund­hy­giene nicht oder nur einge­schränkt selbst aufrecht­erhalten werden kann, bei der Behand­lung eine Allge­m­ein­nar­kose benö­tigt wird oder die Pati­entin oder der Patient wegen geis­tiger Einschrän­kungen nicht oder nur teil­weise koope­rieren kann. Diese syste­ma­ti­sche Parodon­ti­tis­be­hand­lung ist bei der Kran­ken­kasse ledig­lich anzu­zeigen.