Beschluss

Ermitt­lung der an der Betei­li­gung an einer Erpro­bung inter­es­sierten Medi­zin­pro­dukte­her­steller und solcher Unter­nehmen, die in sons­tiger Weise als Anbieter der genannten Methode ein wirt­schaft­li­ches Inter­esse an einer Erbrin­gung zu Lasten der Kran­ken­kassen haben:
Messung von frak­tio­niert ausge­at­metem Stick­stoff­mon­oxid zur Fest­stel­lung einer eosi­no­philen Atem­wegs­ent­zün­dung – Auffor­de­rung zur Meldung –

Beschluss­datum: 26.04.2018
Inkraft­treten: mit Beschluss­datum
Beschluss veröf­fent­licht: BAnz AT 23.05.2018 B3


Zuge­hö­rige Verfahren