Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung der §§ 5 und 9 sowie des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024 und Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2024"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der §§ 5 und 9 sowie des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024 und Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2024
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. Mai 2025 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der §§ 5 und 9 sowie des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024 und Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2024
Beschluss vom 17. April 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.